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Dalibor, RA Marcel

Marcel Dalibor ist seit dem Jahr 2012 als Rechtsanwalt am Berliner Standort der auf Energie- und Infrastrukturrecht spezialisierten Sozietät Becker Büttner Held tätig. Er beschäftigt sich besonders mit dem Recht der erneuerbaren Energien sowie dem allgemeinem Energiewirtschaftsrecht. Er betreut eine Reihe von Mandanten in Gerichtsverfahren zum Netzanschluss und zur Vergütungsfähigkeit von EEG-Anlagen. Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Potsdam war er in den Jahren von 2004 bis 2010 wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem öffentlich-rechtlichen Lehrstuhl an der Universität Greifswald. Seit dem Jahr 2005 ist er als Rechtsanwalt tätig. Neben seiner forensischen und beratenden Tätigkeit publiziert er regelmäßig in Fachzeitschriften zu Themen im Bereich der erneuerbaren Energien, des Energierechts sowie des Verwaltungsrechts und des Verfassungsrechts.

Titel: Anmerkung: Kein Entschädigungsanspruch nach § 12 Abs. 1 EEG 2012/§ 15 Abs. 1 EEG 2014/2017 bei netzausbaubedingten Netztrennungen
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Naumburg (Sachsen-Anhalt)
Datum: 05.10.2018
Aktenzeichen: 7 U 25/18
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EEG
Dokumentennummer: 19005337 ebenso Versorgungswirtschafte8/2019, Seite 242

Anmerkung: Kein Entschädigungsanspruch nach § 12 Abs. 1 EEG 2012/§ 15 Abs. 1 EEG 2014/2017 bei netzausbaubedingten Netztrennungen

Das OLG hatte darüber zu entscheiden, ob der Betreiber einer Windenergieanlage einen Anspruch auf Entschädigung nach § 15 Abs. 1 S. 1 EEG hat, wenn die Netztrennung deshalb erfolgt, damit der Netzbetreiber seiner Netzausbaupflicht nach dem EEG nachkommen kann. Der Senat meint, dass es keiner Differenzierung zwischen einerseits Netztrennungen bedürfe, die wegen Reparatur-, Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich werden (und keine Entschädigung nach sich ziehen) und andererseits Netztrennungen, die durch Netzausbaumaßnahmen nach dem EEG erforderlich werden.…

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