Titel: Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte in Rechtstreitigkeiten über Ansprüche nach dem EEG
Autor:
RA Marcel Dalibor
Behörde / Gericht:
Landgericht Mainz
Datum: 03.12.2020
Aktenzeichen: 1 O 105/19
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
EEG,
Energie(wirtschafts)recht,
EU-Recht
Dokumentennummer:
21006194
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2021, Seite 84
Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte in Rechtstreitigkeiten über Ansprüche nach dem EEG
- LG Mainz, Zwischenurteil vom 03.12.2020 - 1 O 105/19 -*
Leitsatz der Redaktion:
Für Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche nach dem EEG sind deutsche Gerichte international zuständig.
Tatbestand:
Die Parteien streiten um die Rückforderung von überzahlter EEG-Förderung nach § 23 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EEG 2009.
Bei der Klägerin handelt es sich um eine Stromnetzbetreiberin für die allgemeine Versorgung. Die Beklagte betreibt die Wasserkraftanlage […] und hat den von ihr erzeugten Strom in das von der Klägerin betriebene Netz für die allgemeine…