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Titel: Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte in Rechtstreitigkeiten über Ansprüche nach dem EEG
Behörde / Gericht: Landgericht Mainz
Datum: 03.12.2020
Aktenzeichen: 1 O 105/19
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: EEG, Energie(wirtschafts)recht, EU-Recht
Dokumentennummer: 21006194 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2021, Seite 84

Zur internationalen Zuständigkeit deutscher Gerichte in Rechtstreitigkeiten über Ansprüche nach dem EEG

- LG Mainz, Zwischenurteil vom 03.12.2020 - 1 O 105/19 -*

Leitsatz der Redaktion:

Für Rechtsstreitigkeiten über Ansprüche nach dem EEG sind deutsche Gerichte international zuständig.

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Rückforderung von überzahlter EEG-Förderung nach § 23 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EEG 2009.

Bei der Klägerin handelt es sich um eine Stromnetzbetreiberin für die allgemeine Versorgung. Die Beklagte betreibt die Wasserkraftanlage […] und hat den von ihr erzeugten Strom in das von der Klägerin betriebene Netz für die allgemeine…

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