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Titel: Zum Ausschluss von Geboten im Zuschlagsverfahren nach dem EEG
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 02.12.2020
Aktenzeichen: VI-3 Kart 177/20 (V)
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: EEG, Energie(wirtschafts)recht, Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer: 21006309 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2021, Seite 176

Zum Ausschluss von Geboten im Zuschlagsverfahren nach dem EEG

- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.12.2020 - VI-3 Kart 177/20 (V) -*

Anmerkung:

Der Beschluss überzeugt in entscheidenden Punkten nicht. Das Gericht verkennt die Vorgaben eines effizienten (§ 10 VwVfG) und rechtsstaatlichen Verwaltungsverfahren in seiner Ausprägung nach § 85 Abs. 3 EEG 2017/2021 i.V.m. dem 8. Teil des EnWG.

Das Gericht meint, dass nicht alle Regelungen des 8. Teils des EnWG über § 85 Abs. 3 EEG inkorporiert seien und eine Anhörung der Beschwerdeführerin nicht notwendig gewesen sei, weil diese in der Leistungsverwaltung nicht geboten sei.

Es ist bereits…

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