Titel: Anmerkung: Zum Verstoß gegen die Meldepflicht der Betreiber von Photovoltaikanlagen gegenüber der BNetzA
Behörde / Gericht:
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (in Schleswig)
Datum: 21.06.2016
Aktenzeichen: 3 U 108/15
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
EEG,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
16003979
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2016, Seite 310
Anmerkung: Zum Verstoß gegen die Meldepflicht der Betreiber von Photovoltaikanlagen gegenüber der BNetzA
- OLG Schleswig, Urteil vom 21.06.2016 - 3 U 108/15 -*
Revision anhängig; BGH, Az. VIII ZR 147/16
Leitsätze der Redaktion:
- Meldet der Betreiber einer unter dem EEG 2012 in Betrieb genommenen Photovoltaikanlage diese nicht der BNetzA, so reduziert sich der Vergütungsanspruch für den Zeitraum bis 31.07.2014 auf den Monatsmarktwert und für den Zeitraum ab 01.08.2014 bis zum Zeitpunkt der nachgeholten Meldung auf Null.
- § 57 Abs. 5 Satz 1, 3 EEG 2014 bildet eine eigene Anspruchsgrundlage für die Rückforderung von überzahlten Vergütungen. § 57 Abs. 5 Satz 2, 3 EEG 2014…