Titel: Anmerkung: Kein Entschädigungsanspruch nach § 12 Abs. 1 EEG 2012/§ 15 Abs. 1 EEG 2014/2017 bei netzausbaubedingten Netztrennungen
Autor:
RA Marcel Dalibor
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Naumburg (Sachsen-Anhalt)
Datum: 05.10.2018
Aktenzeichen: 7 U 25/18
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EEG
Dokumentennummer:
19005337
ebenso Versorgungswirtschafte8/2019, Seite 242
Anmerkung: Kein Entschädigungsanspruch nach § 12 Abs. 1 EEG 2012/§ 15 Abs. 1 EEG 2014/2017 bei netzausbaubedingten Netztrennungen
Das OLG hatte darüber zu entscheiden, ob der Betreiber einer Windenergieanlage einen Anspruch auf Entschädigung nach § 15 Abs. 1 S. 1 EEG hat, wenn die Netztrennung deshalb erfolgt, damit der Netzbetreiber seiner Netzausbaupflicht nach dem EEG nachkommen kann. Der Senat meint, dass es keiner Differenzierung zwischen einerseits Netztrennungen bedürfe, die wegen Reparatur-, Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich werden (und keine Entschädigung nach sich ziehen) und andererseits Netztrennungen, die durch Netzausbaumaßnahmen nach dem EEG erforderlich werden.…