Horstkotte, RA und FAVerwR Michael
- Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht
- hro@sh-partner.de
- Schütte Horstkotte & Partner Rechtsanwälte, Rostock
- www.sh-partner.de
Rechtsanwalt Michael Horstkotte ist Sozius der überörtlich tätigen Kanzlei Schütte Horstkotte & Partner Rechtsanwälte und sitzt in Rostock. Seine Beratungsschwerpunkte sind die Begleitung vergaberechtlicher Verfahren sowie die Beratung öffentlicher Körperschaften und Unternehmen in umweltrechtlichen, abfallrechtlichen und wasserrechtlichen Fragestellungen. In diesen Bereichen begleitet er auch Mediationsverfahren sowie die Strukturierung und Optimierung von juristischen Prozessabläufen.
Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Kiel mit Auslandsstationen in Barcelona und London ist Herr Horstkotte seit 1996 als Rechtsanwalt zugelassen. 2001 erfolgte die Qualifizierung zum Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Seit 2003 ist Herr Horstkotte Mediator (DAA) der Deutschen AnwaltAkademie und seit 2009 außerdem Leiter der Regionalgruppe M-V im forum vergabe e.V. 2011 erfolgte die Aus- und Weiterbildung zum Psychologischen Managementtrainer.
-
Artikel dieses Autors
01.06.2018Die Novelle der Trinkwasserverordnung 2018 – Bedeutung der Änderungen für die WVU23.01.2018Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 23.01.2018 – EnVR 5/1712.07.2016Anmerkung: § 29 Abs. 2 Satz 1 EnWG umfasst die Befugnis der Regulierungsbehörde zur ersatzlosen Aufhebung einer vorangegangenen Entscheidung01.08.2015Zur Änderungsbefugnis der Bundesnetzagentur nach § 29 Abs. 2 Satz 1 EnWG01.02.2015Vorsatzanfechtung bei Versorgungsverträgen - Tendenzen der höchstrichterlichen Rechtsprechung – eine kritische Beobachtung01.12.2014Zum Widerruf von Genehmigungen für zwischen dem Netzbetreiber und dem Letztverbraucher geschlossene Vereinbarungen eines individuellen Netzentgelts – eine kritische Betrachtung