Titel: Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 23.01.2018 – EnVR 5/17
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 23.01.2018
Aktenzeichen: EnVR 5/17
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
18004934
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2018, Seite 341
Anmerkung zu BGH, Beschluss vom 23.01.2018 – EnVR 5/17
1. Einleitung
Der BGH hatte sich in dieser Entscheidung mit den Fragen auseinanderzusetzen, inwieweit ein bestandskräftiger Verwaltungsakt aufgehoben und neu beschieden werden muss, dessen Rechtswidrigkeit auf einem Fehler des Gutachters der Bundesnetzagentur, als der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, beruht und die für die Antragstellerin nicht erkennbar war.
In dem vorliegenden Fall hatte der Gutachter der Bundesnetzagentur bei Berechnung des Effizienzwertes in einem Gasnetz einen Fehler gemacht, woraufhin eine zu niedrige Erlösobergrenze (für die Jahre…