Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Anmerkung: § 29 Abs. 2 Satz 1 EnWG umfasst die Befugnis der Regulierungsbehörde zur ersatzlosen Aufhebung einer vorangegangenen Entscheidung
Datum: 12.07.2016
Aktenzeichen: EnVR 15/15
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verfahrensrecht
Dokumentennummer: 17004111 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2017, Seite 54

Anmerkung: § 29 Abs. 2 Satz 1 EnWG umfasst die Befugnis der Regulierungsbehörde zur ersatzlosen Aufhebung einer vorangegangenen Entscheidung

1. Einleitung

Das OLG Düsseldorf hatte mit zwei Entscheidungen vom 04.02.2015 - VI-3 Kart 96/13 (V)1 und vom 14.01.2015 - VI-3 Kart 11/14 (V)2 eine Standortbestimmung zur Auslegung des § 29 Abs. 2 EnWG vorgenommen. Der BGH hat zunächst mit dem Beschluss vom 03.03.2015 - EnVR 44/133, und nun mit der Entscheidung vom 12.07.2016 - EnVR 15/15 die Linie auch schon von dem OLG Düsseldorf angenommenen Änderungsbefugnisse der Bundesnetzagentur ausweitend bestätigt. Bei allen Entscheidungen ging es um die Bindungswirkungen von Festlegungen oder Genehmigungen, die mit der…

Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche