Hünger, WP/StB Dipl.-Volksw. Franklin
- Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
- Franklin.huenger@pkf-fasselt.de
- PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatu
- www.pkf-fasselt.de
Dipl.-Volkswirt Franklin Hünger, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, ist seit 2006 bei der PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Rechtsanwälte, Duisburg, seit 2009 als Partner.
Herr Hünger verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Beratung und Prüfung insbesondere von Versorgungsunternehmen. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind neben den klassischen Aufgaben der Jahres- und Konzernabschlussprüfung unterschiedliche Beratungsprojekte in der Versorgungswirtschaft.
Dazu zählen insbesondere die Beratung im Wettbewerb um Netzkonzessionen, die Unterstützung in den Verfahren zur Bestimmung der Erlösobergrenzen für die Anreizregulierung und die Umsetzung von Netzpachtmodellen im Rahmen der rechtlichen Entflechtung integrierter EVU einschließlich der Vertragsgestaltungen und Bepreisung von Dienstleistungen.
Er ist Mit-Autor eines Praxiskommentars zum Erneuerbare Energien Gesetz (Herausgeber Dr. A. Metzenthin/Dr. A. Gabler, in Vorbereitung für 2011) und Autor und Referent u.a. bei EUROFORUM zu Fragen der Netzentgeltkalkulation für den Zugang zu Strom- und Gasnetzen, zu Fragen der Gestaltung von Pachtmodellen bei Energienetzen und zu Praxisfragen des Wechsels eines Konzessionsvertragspartners.
-
Artikel dieses Autors
01.05.2015Hat der Mindest-[handelsbilanz-]gewinn zur Deckelung von Konzessionsabgabenzahlungen in Zeiten einer wettbewerblich dominierten Energiewirtschaft noch ertragsteuerliche Relevanz? - Auseinandersetzung mit der geltenden Verwaltungsansicht –01.02.2012Bilanzielle Auswirkungen der Neuregelung von § 19 Abs. 2 StromNEV01.11.2011Negatives Eigenkapital in der Anreizregulierung – wie wird es behandelt?01.02.2010Die Bilanzierung von Baukostenzuschüssen unter dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz01.02.2008Bilanzierung von Baukostenzuschüssen im Pachtmodell Passive Rechnungsabgrenzungsposten beim Netzbetreiber