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Zuschlagsverfahren für Steinkohlekraftwerke erfolgreich

01.12.2020 Die erste Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Kohleausstieg war deutlich überzeichnet. 11 Steinkohleblöcke mit einer Leistung von insgesamt 4.788 Megawatt sollen bis Mitte kommenden Jahres stillgelegt werden. Die Runde war sehr erfolgreich, erklärte die Behörde, der durchschnittliche Zuschlagswert habe deutlich unter dem gesetzlichen Höchstpreis gelegen. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichten laut BNetzA von 6.047 bis 150.000 Euro pro MW, wobei jeder erfolgreiche Bieter einen Zuschlag in Höhe seines individuellen Gebotswerts erhalte. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert liege bei 66.259 Euro pro MW. Der hohe Wettbewerb habe die Zuschläge damit deutlich unter den Höchstpreis von 165.000 Euro pro MW gedrückt, so die BNetzA. Die Gesamtsumme der Zuschläge betrage rund 317 Mio. Euro. Die Zuschlagserteilung hänge nicht allein vom Gebotswert ab, sondern vom Verhältnis der verlangten Zahlung zu der voraussichtlich bewirkten CO2-Reduzierung. Es habe kein Gebot vom Verfahren ausgeschlossen werden müssen. Die Anlagen, die einen Zuschlag erhalten haben, dürfen ab dem 01.01.2021 die durch den Einsatz von Kohle erzeugte Leistung oder Arbeit ihrer Anlagen nicht mehr am Strommarkt verkaufen. Die Übertragungsnetzbetreiber prüfen nun bis Ende März 2021 die Systemrelevanz für die bezuschlagten Anlagen und stellen ggf. einen Antrag auf Genehmigung bei der BNetzA. Wird die Systemrelevanz einer Anlage von dieser bescheinigt, steht diese der Netzreserve zur Verfügung. Sie darf damit keinen Strom am Strommarkt mehr anbieten, steht aber in kritischen Situationen noch zur Absicherung des Stromnetzes zur Verfügung. Ansonsten wird die Kohleverfeuerung spätestens zum 01.07.2021 eingestellt. Der nächste Ausschreibungstermin ist der 04.01.2021. - Quelle: BNetzA -

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