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LKartB NRW veröffentlicht Sektoruntersuchung zum Thema Fremdwasserbezug

27.11.2020 Die Landeskartellbehörde Nordrhein-Westfalen (LKartB) hat Anfang November die Ergebnisse ihrer Sektoruntersuchung im Bereich des Fremdwasserbezuges der nordrhein-westfälischen Wasserversorgungsunternehmen veröffentlicht. Diese könnte die Grundlage für ein mögliches späteres Preisprüfungsverfahren sein. Die im Jahre 2017 aufgrund von Hinweisen aus der Wasserwirtschaft gestartete Marktuntersuchung soll Aufschluss über die Marktverhältnisse und die Marktakteure sowie über die Wettbewerbsintensität beim Fremdbezug von (Trink-)Wasser geben. Im Ergebnis hat die Untersuchung allerdings weder eindeutige Hinweise auf Bildung von Marktmacht ergeben, noch auf einzelne Unternehmen, für einen konkreten Preismissbrauch gegenüber ihren Weiterverteilern. Hintergrund für die Einleitung der Sektoruntersuchung war die Argumentation bei kartellrechtlichen Wasserpreisprüfungen, die überdurchschnittlich hohen Wasserpreise seien durch die hohen Fremdbezugskosten begründet. Gerade Wasserversorger ohne Eigenförderungskapazitäten haben in der Regel kaum Einfluss auf die Fremdbezugskosten. Vielfach kommt wegen der vorhandenen geografischen, technischen oder wirtschaftlichen Gegebenheiten nur ein Vorlieferant infrage oder aber ein Lieferantenwechsel wäre nur mit hohem Aufwand möglich. Auch lange Vertragslaufzeiten binden die Versorger an ihre Vorlieferanten. Die Datenerhebung umfasste die Jahre 2014 bis 2016. Insgesamt wurden die Daten von insgesamt 277 Marktteilnehmern ausgewertet. Im Rahmen der Untersuchung konnten so 103 Unternehmen ermittelt werden, die Fremdwasser liefern. Neben Stadtwerken, die etwa die Hälfte der Vorlieferanten ausmachen, gibt es in NRW Eigenbetriebe, Kooperationen, Wasser- und Bodenverbände, Wasserwerke und sondergesetzliche Verbände, die ihren Abnehmern Fremdwasser zur Verfügung stellen. Fremdwasserbezug wird als diejenigen Wassermengen definiert, die ein (Wasserversorgungs-)Unternehmen gegen Entgelt von einem Vorlieferanten bezieht. Trinkwasser ist Süßwasser mit einem hohen Reinheitsgrad, das zum Trinken oder zur Zubereitung von Speisen und Getränken durch den Menschen geeignet ist und den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht. Dabei deckt der Fremdwasserbezug für den belieferten Weiterverteiler entweder den gesamten Wasserbedarf mit der fremdbezogenen Menge ab, oder - sofern Eigenförderungskapazitäten bestehen - auch nur einen Teil des Bedarfs. Der Fremdwasserbezugsanteil lag im Jahr 2016 bei durchschnittlich 60,7 Prozent. 58 der 124 Weiterverteiler weisen einen hundertprozentigen Fremdwasserbezug auf. Die Fremdbezugskosten haben zudem einen zum Teil deutlichen Einfluss auf das Preisniveau am Endkundenmarkt. Während der Fremdbezugsanteil an den Gesamtkosten bei den untersuchten Weiterverteilern bei durchschnittlich 22,5 Prozent im Jahr 2016 lag, zeigt sich bei den Weiterverteilern mit ausschließlichem Wasserbezug sogar ein Anteil von 36,5 Prozent. Die LKartB nimmt nach Auswertung der Daten einen eigenständigen sachlich relevanten Markt für die Belieferung mit Fremdwassermengen in Trinkwasserqualität an. Der Vorlieferantenmarkt ist danach die der öffentlichen Trinkwasserversorgung vorgelagerte »Großhandelsstufe« für Fremdwassermengen in Trinkwasserqualität. In räumlicher Hinsicht grenzt die LKartB den Markt regional ab, da die Abnehmer die relevanten Fremdwassermengen innerhalb ortsnaher bzw. regionaler Gebiete beziehen. Da innerhalb dieser regionalen Gebiete teilweise völlig unterschiedliche Wettbewerbsverhältnisse vorherrschen, stellt sich die Bewertung der Marktmachtverhältnisse auf dem Vorlieferantenmarkt als schwierig dar. Dennoch kommt die LKartB zu dem Schluss, dass, auch trotz regionaler Unterschiede, der betrachtete Markt marktbeherrschende Verhältnisse systemimmanent begünstigt. Durch die Besonderheiten in der Wasserwirtschaft - Grundsatz der ortsnahen Wasserversorgung sowie die beschränkte Transportfähigkeit von Wasser - ist ein Wechsel des Vorlieferanten für den Weiterverteiler wirtschaftlich oft nur schwer realisierbar, wodurch Wettbewerb kaum zustande kommt. Abschließend ist festzuhalten, dass sich die LKartB im Hinblick auf die Fremdbezugspreise bei Vorliegen entsprechender Beschwerden weitere Ermittlungsschritte vorbehält. In einem möglichen Kartellverfahren müsste stets individuell im Einzelfall ermittelt werden, ob der Vorlieferant eine besondere Marktstellung innehat und diese (z.B. durch missbräuchlich überhöhte Fremdbezugspreise) ausnutzt. Die Sektoruntersuchung bietet dazu die notwendige Datengrundlage. - Quelle: LKartB NRW -

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