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Wettbewerbsregister nimmt Betrieb auf

25.03.2021 Das Bundeskartellamt (BKartA) nimmt den Betrieb des Wettbewerbsregisters auf. Mitteilende Behörden und öffentliche Auftraggeber können sich jetzt registrieren. Behörden, mit denen das Amt zusammenarbeitet, sind einmal die Stellen, die Verstöße der Unternehmen mitteilen wie z.B. Staatsanwaltschaften oder Zoll- und Finanzbehörden und zum anderen die rund 30.000 öffentlichen Stellen, die in Deutschland Aufträge und Konzessionen vergeben. Das bundesweite Wettbewerbsregister stellt öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern für Vergabeverfahren Informationen darüber zur Verfügung, ob ein Unternehmen wegen begangener Wirtschaftsdelikte von einem öffentlichen Vergabeverfahren auszuschließen ist oder ausgeschlossen werden kann. Auftraggeber, die bislang weitgehend auf die Angaben der Unternehmen selbst angewiesen sind, können künftig durch eine Abfrage beim Wettbewerbsregister objektiv das Vorliegen von Ausschlussgründen prüfen. Das Wettbewerbsregister soll damit zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität beitragen und die Compliance bei Unternehmen stärken. Das Wettbewerbsregister ist in Deutschland das erste voll digitalisierte staatliche Register. Behörden, die von Unternehmen begangene Delikte melden, tun dies zukünftig ausschließlich auf digitalem Wege. Rund 30.000 Auftraggeber auf Ebene von Bund, Ländern und Kommunen sollen voll elektronische Abfragen bei der Registerbehörde zu dem Bieter stellen können, der in dem jeweiligen Vergabeverfahren nach Wertung der Angebote für die Erteilung des Zuschlags vorgesehen ist. Staatsanwaltschaften und weitere Behörden übermitteln elektronisch Mitteilungen über relevante Verstöße. Dabei hat der Schutz der im Wettbewerbsregister gespeicherten Daten hohe Priorität. Das Gesetz zur Einführung eines Wettbewerbsregisters (WRegG) ist am 29.07.2017 in Kraft getreten und durch die 10. GWB-Novelle, in Kraft getreten am 19.01.2021, geändert worden. Registrieren können sich nur solche Behörden, die nach dem WRegG mitteilungspflichtig sind bzw. öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber, die nach dem WRegG abfrageverpflichtet bzw. -berechtigt sind. Für die Registrierung der Auftraggeber wird sich das BKartA nach und nach an verschiedene Gruppen wenden, damit die Anträge möglichst zeitnah gebündelt bearbeitet werden können. Für die Registrierung der mitteilenden Behörden und Auftraggeber sind die Formulare zu nutzen, die auf der Internetseite des BKartA bereitstehen. Dort finden sich auch erklärende Leitfäden zur Registrierung und Nutzerverwaltung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird den Zeitpunkt, zu dem die Mitteilungspflicht für mitteilende Behörden und eine Abfragemöglichkeit für öffentliche Auftraggeber anwendbar sein wird, im Bundesanzeiger veröffentlichen. Sechs Monate danach wird die Pflicht zur Abfrage für öffentliche Auftraggeber anwendbar. - Quelle: BKartA -

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