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Neue Regeln für Taxis, Mobilitätsdienste, ÖPNV

26.03.2021 Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts zugestimmt. Das Gesetz enthält einen neuen Rechtsrahmen für digitale Mobilitätsangebote, aber auch Änderungen für traditionelle Verkehrsformen wie Taxen und den öffentlichen Personennahverkehr ÖPNV - und soll so die dynamische Veränderung des Mobilitätsmarktes aufgreifen. Künftig gibt es innerhalb des ÖPNV den sogenannten Linienbedarfsverkehr, mit dem lokale Verkehrsunternehmen flexibler auf Stoßzeiten oder Besonderheiten im ländlichen Raum reagieren können. Außerhalb des ÖPNV ermöglicht eine neue Kategorie des so genannten gebündelten Bedarfsverkehrs die Genehmigungsfähigkeit neuer Bedienformen im Bereich geteilter Nutzungen wie etwa Ride Pooling und Sammeltaxis. Digitalbasierte Angebote für solchen gebündelten Bedarfsverkehr zum Beispiel mit Fahraufträgen verschiedener Gäste entlang ähnlicher Wegstrecken unterliegen nicht der Betriebs- und Beförderungspflicht und sind grundsätzlich auch nicht zur Rückkehr zum Betriebssitz verpflichtet, bedienen aber ausschließlich den Bestellmarkt: Die spontane Kundenaufnahme bleibt Taxis vorbehalten. Die Kommunen können die von den neuen Angeboten zu erfüllenden Standards selbst festlegen. Damit soll zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen ein fairer Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Beförderungsformen gewahrt und den Ländern oder nachgeordneten Kommunen entsprechende Steuerungsmöglichkeiten erhalten werden. Das Gesetz regelt zudem die behördlichen Genehmigungen für digitale Plattformanbieter von Mietwagen wie Uber und Moia. Es hält dabei an der Rückkehrpflicht zum Betriebssitz für auftragslose Mietwagen fest. Die Kommunen könnten künftig aber statt nur eines Betriebssitzes mehrere geeignete Abstellorte für Mietwagen zulassen. Um das Taxigewerbe regulatorisch zu entlasten, dürfen Genehmigungsbehörden die Taxitarifpflicht für den Bestellmarkt durch Einführung eines kommunal festgelegten Tarifkorridors mit Höchst- und Mindestpreisen lockern. Sie können zudem Streckentarife zu häufig frequentierten Zielen wie Flughäfen, Messen und Bahnhöfen festlegen. Abgeschafft wird die Ortskundeprüfung für Taxifahrer. Sie haben künftig nur noch die Pflicht, ein dem Stand der Technik entsprechendes Navigationsgerät vorzuhalten. - BR -

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