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Wer erhält die zukünftige Nutzung der 450 MHz-Funkfrequenz?

20.04.2020 Gegenwärtig entscheidet die Bundesregierung, ob die Energie- und Wasserwirtschaft oder die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) die 450 MHz-Funkfrequenz in Zukunft nutzen werden. Ende 2020 wird das Frequenzspektrum durch die BNetzA im 450 MHz-Frequenzband neu geordnet und die Nutzungsberechtigungen neu vergeben, eine zeitnahe Entscheidung ist daher notwendig. Eine breit angelegte Konsultation zu den Eckpunkten des Vergabeverfahrens soll hierfür die Argumente sammeln.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hatte vorgeschlagen, die 450 MHz-Frequenz an die Energie- und Wasserwirtschaft zu vergeben. Laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) haben sich mit 120 von 132 angehörten Verbänden eine breite Mehrheit dafür ausgesprochen. Daneben stößt der Vorschlag auch bei den Verbänden der Verkehrs- und Telekommunikationsunternehmen sowie Dienstleistern auf branchenübergreifende Unterstützung.

Argumente dafür sehen sie darin, dass die Energie- und Wasserversorger als Betreiber kritischer Infrastrukturen die 450 MHz-Frequenz als sichere, digitale Kommunikationslösung brauchen, um Energiewende und Klimaschutz zu forcieren, kritische Infrastrukturen wirksam zu schützen und auch künftig die Versorgungssicherheit in der zunehmend dezentral und digital gesteuerten Strom- und Wärmeversorgung wahren zu können. Zudem sei eine allzeit funktionierende Ladeinfrastruktur für E-Mobilität die Voraussetzung für einen Erfolg der Verkehrswende und damit für Klimaschutz im Mobilitätssektor.

Nach einem Gutachten des Bundesverkehrsministeriums verfügen die BOS als Konkurrenten bei der Vergabe bereits über ein bundesweites Digitalfunknetz und weitere Frequenzzuweisungen im 700 MHz-Spektrum, die für den Aufbau eines Breitbandnetzes der BOS eingesetzt werden können. Zur Deckung der mittel- und langfristigen BOS-Bedarfe erwägt die Bundesregierung derzeit dem Vernehmen nach eine Zuweisung von freiwerdenden Frequenzen im 600 MHz-Bereich, auch ein Mitnutzungsrecht in Absprache mit der Versorgungsbranche sei möglich.

- MS -

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