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BMWi: Reform des EEG geplant

27.04.2020 Dem Vernehmen nach hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) einen Gesetzentwurf für eine Reformierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) erstellt. Dabei sollen lang geforderte Änderungen vorgenommen werden.

Entfallen soll z.B. die Möglichkeit für Bürgerenergiegesellschaften im EEG 2017, sich auch dann an der Ausschreibung für einen Windpark zu beteiligen, wenn noch keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das jeweilige Projekt vorliegt. Hintergrund für diese Regelung war, dass mit der Umstellung von festen Vergütungssätzen auf Ausschreibungsverfahren auch Bürgerenergiegesellschaften im Wettstreit mit großen, professionellen Anbietern eine Chance haben sollten. Im Ergebnis führte dieses Privileg zu Fehlanreizen: Vielfach wurden bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt eher spekulative Angebote abgegeben, die auf noch nicht verfügbare Anlagentypen setzten. Viele Projekte wurden daher auch nicht realisiert. Große Projektierer gründeten außerdem Bürgerenergiegesellschaften, die den formellen Anforderungen zwar entsprachen, aber eine lokale Verankerung vermissen ließen und damit den Zielen des EEG 2017 zuwiderliefen.

Weiter sollen die Antragsfristen für große industrielle Stromverbraucher zur Inanspruchnahme der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) des EEG im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie verlängert werden, Wirtschaftsprüferbescheinigung und Energieeffizienzzertifikate dürfen nachgereicht werden. Was im Gesetzentwurf bisher fehlt, ist die vielfach geforderte Aufhebung des sog. Solardeckels, eine Aufstockung der Ziele für den Ausbau der Offshore- Windkraft oder auch Anschlussregelungen für EEG-Anlagen, die nach 20 Jahren aus der Förderung fallen. Abstandsregelungen für die Windkraft an Land sollen neu im Baugesetzbuch geregelt werden.

- Quelle: BMWi -

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