Weltwassertag 2019: Forderung nach besserem Gewässerschutz gegen Nitrat-Einträge
21.03.2019 Zum Weltwassertag fordert der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) dazu auf, die Trinkwasserressourcen in Deutschland besser zu schützen. Seit Jahren gelangt durch die Überdüngung weit mehr Stickstoff auf deutsche Felder als die Böden vertragen. Die massive Nitratverschmutzung ist ein großes Problem für die Trinkwasserressourcen. Sie erfordert einen wachsenden Aufwand bei der Trinkwasseraufbereitung und droht die Wasserpreise nach oben zu treiben: Nach einem neuen Gutachten könnten die Jahreswasserrechnungen für die Verbraucher in einigen Regionen um bis zu 62 Prozent steigen.
Der Europäische Gerichtshof hatte Deutschland bereits 2018 wegen Nicht-Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie verurteilt. Viele dieser Kritikpunkte sind auch in der aktuellen Düngeverordnung noch immer nicht berücksichtigt. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Düngeverordnung (DüV) aus dem Jahr 2017 nochmals zu überarbeiten, um sie an die Vorgaben des EuGH-Urteils vom 21. Juni 2018 anzupassen. Ende Januar 2019 haben Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium ihre Vorschläge hierfür an die EU-Kommission übermittelt. Sofern Deutschland die Anpassung nicht vornimmt, drohen hohe Strafzahlungen.
Die EU-Kommission hat bereits reagiert. In einem Brief vom 18.03.2019 nannte Umweltkommissar Karmenu Vella die Vorschläge »nicht ehrgeizig genug« und forderte, das Gesetzgebungsverfahren zu beschleunigen. Zudem kritisierte Vella, dass sich die deutschen Behörden Anfang März 2019 noch nicht zu »weiteren erforderlichen Gesetzesänderungen« verpflichtet hätten, und forderte Nachbesserungen bei den Dünge-Sperrzeiten und der Düngung auf stark geneigten Böden. Politisch ist das kompliziert, weil das EU-Verfahren sich gegen das Umweltministerium richtet, aber das Agrarministerium für das Düngerecht zuständig ist.
Das Bundeslandwirtschaftsministerium will nun zügig einen Referentenentwurf der novellierten Düngeverordnung vorlegen. Nach der Ressortabstimmung soll dieser im Mai 2019 in die Anhörung von Verbänden und Ländern gehen. Der ressortabgestimmte Entwurf muss anschließend einer Notifizierung bei der EU-Kommission sowie einer strategischen Umweltprüfung unterzogen werden. Aufgrund der damit zusammenhängenden Fristen ist mit dem Kabinettsbeschluss erst im nächsten Jahr zu rechnen. Geplant ist, dass die neue Düngeverordnung im Frühjahr 2020 in Kraft tritt.
Die Auswertung der neuen Grundwasserdatenbank Nitrat der Branchenverbände BDEW, DVGW und VKU zeigt bundesweit die Nitratbelastung des Grundwassers in den Einzugsgebieten der Trinkwassergewinnungsanlagen an und signalisiert dringenden Handlungsbedarf: An rund 22 Prozent der Vorfeldmessstellen wird der Nitratgrenzwert von 50 Milligramm pro Liter überschritten. An rund 28 Prozent der Vorfeldmessstellen liegen die Nitratkonzentrationen über 37,5 Milligramm pro Liter. In der Spitze wurden im Jahr 2016 sogar Nitratwerte bis 357 Milligramm pro Liter erreicht.
Studien wie das DVGW-Forschungsvorhaben »Nachlassendes Nitratabbauvermögen« aus dem Jahr 2013 zeigen, dass das natürliche Abbauvermögen in einigen Regionen nicht (mehr) vorhanden oder bereits deutlich aufgebraucht ist. Sofern das Nitrat durch natürliche Prozesse nicht mehr abgebaut werden kann, hat dies einen weiteren deutlichen Anstieg des Nitratgehalts im Grundwasser zur Folge und die Gefahr steigt, dass diese hohen Nitratgehalte dann unmittelbar bis zu den Trinkwassergewinnungsanlagen durchbrechen.
Das Monitoring der Trinkwasserressourcen über die Grundwasserdatenbank Nitrat bildet eine Messlatte, inwieweit sich das neue Düngerecht positiv auf die Nitratgehalte in den Trinkwasserressourcen auswirkt. Gemessen am vorsorgenden Verbraucherschutz sowie dem Leitbild für die Beschaffenheit des Lebensmittels Trinkwasser und seiner Ressourcen ist es zwingend erforderlich, dass eine gewässerverträgliche Landwirtschaft in Deutschland zur Realität wird. Die Trinkwasserressourcen sind so zu schützen, dass überall der Trinkwassergrenzwert von 50 Milligramm pro Liter sicher eingehalten wird.
- Quelle: BDEW und VKU -