Konsultation zur Missbrauchsaufsicht im Bereich Stromerzeugung/-großhandel
20.03.2019 Das Bundeskartellamt (BKartA) und die Bundesnetzagentur (BNetzA) haben die Konsultation der Entwurfsfassung des Leitfadens für die kartellrechtliche und energiegroßhandelsrechtliche Missbrauchsaufsicht im Bereich Stromerzeugung/-großhandel gestartet. Anlass hierfür ist die Weiterentwicklung des bestehenden Strommarktdesigns. Die benötigten konventionellen, also nicht nach dem EEG geförderten Stromerzeugungskapazitäten sollen sich weiterhin in erster Linie über Marktmechanismen und -preise refinanzieren. Bei einer freien Preisbildung, die Preisspitzen nach wettbewerblichen Grundsätzen zulässt, sind die allgemein geltenden gesetzlichen Regeln zu beachten. Dies gilt für europäisches und deutsches Kartellrecht ebenso wie für die energiegroßhandelsrechtlichen Regeln, z.B. die REMIT-Verordnung. So ist das Herbeiführen von Preisspitzen mittels Kartellabsprachen oder Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bzw. Insiderhandel oder Marktmanipulation verboten.
Andreas Mundt, Präsident BKartA: »Das Bundeskartellamt wird in dem Leitfaden die Grundsätze der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht in der Stromerzeugung erläutern, auch mit dem Ziel, für erforderliche Investitionen in Kraftwerke die notwendige Rechtssicherheit zu verbessern. Das Thema Marktmacht in der Stromerzeugung wird im Zuge der bevorstehenden Abschaltung der letzten Atomkraftwerke und des geplanten Kohleausstiegs perspektivisch wieder an Bedeutung gewinnen.«
Jochen Homann, Präsident BNetzA: »Der Leitfaden soll bei den Marktteilnehmern zu einem besseren Verständnis der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts (REMIT) beitragen. Er beantwortet Auslegungsfragen zum Verbotstatbestand der Marktmanipulation.«
Der Leitfaden erläutert die Zielrichtung, die Regeln für die Anwendung und die Reichweite der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht auf dem Stromerstabsatzmarkt und behandelt Auslegungsfragen der Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts in Bezug auf den Energiegroßhandel. Der Entwurf wurde von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt gemeinsam erstellt.
Schriftliche Stellungnahmen, insbesondere von Unternehmen, Verbänden, Behörden oder wissenschaftlichen Instituten, zum Entwurf des Leitfadens können bis 20. Mai 2019 eingereicht werden. Die Stellungnahmen gehen beiden Behörden zu und werden nach Abschluss der Konsultation veröffentlicht - sofern nicht anderweitig angegeben. Im Anschluss an die Konsultation wird der Leitfaden finalisiert und veröffentlicht.
- Quelle: BNetzA und BKartA -