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Weitere Anwendungshilfe zum Gemeinderabatt

04.12.2017 Nach dem VKU hat auch der BDEW eine Anwendungshilfe zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Kommunalrabatts nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 KAV veröffentlicht. Es geht um den Umgang mit den Änderungen durch das BMF-Schreiben vom 24.05.2017 (III C 2 - S 7200/13/10002, VersorgW 2017, 208, DokNr. 17004289). Der Kommunalrabatt ist nach Auffassung des BMF weder eine Entgeltminderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage noch ein tauschähnlicher Umsatz, sondern ausschließlich ein zusätzlicher Entgeltbestandteil für die Gewährung des Wegenutzungsrechtes durch den Konzessionsvertrag. Das Netzentgelt selbst diene nur als Berechnungsgrundlage für die Höhe des Entgeltes. Eine Übergangsregelung gewährte das BMF trotz des Bruchs mit der jahrzehntelangen bisher praktizierten Handhabung nicht.

Neben dem Fall eines eigenen Netznutzungsvertrags zwischen der Gemeinde und dem Netzbetreiber wird insbesondere die umsatzsteuerliche Beurteilung des All-Inclusive Vertrags der Gemeinde mit einem Lieferanten im Pachtmodell oder mit einem Lieferanten bei rechtlich voll entflochtenem Netzbetrieb durch den BDEW analysiert.

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