Titel: Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Gemeinderabatts nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Konzessionsabgabenverordnung (KAV)
Behörde / Gericht:
Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 24.05.2017
Aktenzeichen: III C 2 – S 7200/13/10002 an Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Deutscher Städtetag und Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Konzessionsabgaberecht,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
17004289
ebenso Versorgungswirtschaft 7/2017, Seite 208
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Gemeinderabatts nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Konzessionsabgabenverordnung (KAV)
- BMF, Schreiben vom 24.05.2017 - III C 2 - S 7200/13/10002, an BDEW, Deutscher Städtetag und VKU -
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung des Bundes und der Länder: Bei dem der Kommune im Rahmen des Abschlusses eines Konzessionsvertrags durch den Netzbetreiber bzw. Netzeigentümer eingeräumten Gemeinderabatt nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) handelt es sich um ein (zusätzliches) Entgelt für die Überlassung einfacher oder ausschließlicher Wegerechte durch die Kommune an den Netzbetreiber bzw. Netzeigentümer.
Diese…