Ergebnisse der ersten Ausschreibung für KWK-Anlagen veröffentlicht
11.12.2017 Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 08.12.2017 die Zuschläge der ersten Ausschreibung für KWK-Anlagen erteilt. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 4,05 Cent. Der niedrigste Gebotswert liegt bei 3,19 ct/kWh. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhalten hat, liegt bei 4,99 ct/kWh. Es durften Gebote mit einem maximalen Gebotswert von bis zu 7 Cent/kWh abgegeben werden. Die Zuschlagswerte lassen sich laut BNetzA nicht eins zu eins mit den bisherigen, gesetzlich festgelegten Zuschlagssätzen vergleichen, da im Rahmen der Ausschreibung die Möglichkeit zur Eigenstromversorgung und zur Inanspruchnahme von vermiedenen Netzentgelten wegfällt.
Die BNetzA verweist auf die außergewöhnlich hohe Qualität der Gebote in der ersten Ausschreibungsrunde. Keines der Gebote musste ausgeschlossen werden. Es wurden 20 Gebote mit einem Volumen von 225 Megawatt (MW) eingereicht. Trotz eines Ausschreibungsvolumen von 100 MW wurden nur sieben Gebote mit insg. 82 MW bezuschlagt. Grund ist, dass das nächste zu bezuschlagende Gebot das Ausschreibungsvolumen deutlich überschritten hätte. Das nicht zugeschlagene Volumen wird in der nächsten Ausschreibungsrunde nachgeholt.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) kritisiert das zu geringe Ausschreibungsvolumen. Ein sehr niedriges Ausschreibungsvolumen erschwere die Chancen kleinerer KWK-Projekte. Diese haben höhere Stromgestehungskosten als beispielsweise Anlagen mit 40 oder 50 MW. Ein höheres Ausschreibungsvolumen würde hingegen das Risiko verringern, dass kleinere Anlagen durch einen zu hohen Kostendruck ins Hintertreffen geraten. Auch seien aufgrund der passgenauen Auslegung der KWK-Anlagen auf den jeweiligen Anwendungszweck kleinere, flexible KWK-Anlagen oft die am besten geeignete Option.
Die BNetzA hingegen betont, dass die Anlagenleistung der bezuschlagten Gebote zeige, dass auch ein Wettbewerb zwischen unterschiedlich dimensionierten KWK-Anlagen möglich ist. Es wurden sowohl fünf kleinere Gebote (mit einer Anlagenleistung von jeweils eins bis zehn Megawatt) sowie zwei größere Gebote (jeweils etwa 30 MW) bezuschlagt. Zudem funktioniere auch der Wettbewerb zwischen modernisierten KWK-Anlagen und neuen KWK-Anlagen: Für neue KWK-Anlagen wurden 16 und für modernisierte wurden vier Gebote abgegeben. Drei kleinere Zuschläge entfallen auf Modernisierungen.
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