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Vorschläge zur Zuteilung von CO2-Berechtigungen in der 4. Handelsperiode auf dem Weg

2-Berechtigungen in der 4. Handelsperiode auf dem Weg

15.01.2019 Die EU-Kommission erarbeitet derzeit das Regelwerk für die in 2021 beginnende vierte Handelsperiode des EU-Emissionshandels. Am 19.12.2018 hat sie nun die Zuteilungsverordnung für die 4. Handelsperiode, die Free Allocation Rules (FAR) veröffentlicht. Ende Februar soll die Verordnung in Kraft treten, sofern es nicht noch Einwände seitens des Europäische Parlaments und des Rates gibt.

Die FAR und ihre dazugehörigen Anlagen liegen nunmehr auch in deutscher Sprache vor. Das erleichtert es den Anlagenbetreibern und allen anderen Betroffenen, sich rechtssicher mit der speziellen Terminologie der Regelungen auseinanderzusetzen und Fehler bei der Antragstellung zu vermeiden. Sie sollten sich spätestens jetzt mit den Regeln der FAR vertraut machen.

Noch sind einige Fragen offen, z.B. nach welcher Methodik die Anpassung der Zuteilung an Auslastungsänderungen erfolgen soll. Hier geht es vor allem darum, ob für die Anpassung bereits die Produktionsdaten ab 2019 zählen (oder erst die ab Beginn der 4. Handelsperiode) und wie passgenau die Anpassung vorgenommen werden soll.

Die Kommission arbeitet bereits an ersten Entwürfen für erläuternde Leitlinien (Guidance Documents on the harmonised free allocation methodology for the EU ETS post 2020). Mit einem Entwurf eines Formulars (Template) liegt auch ein erster Vorschlag vor, wie sich die Kommission die Datenerhebung im Antragsverfahren vorstellt. Die Anlagenbetreiber in Deutschland hoffen nun darauf, dass die Deutsche Emissionshandelsstelle ihrerseits zügig ein neues Antragsformular veröffentlicht. Allerdings bestehen enge Fristen für die Anträge auf Zuteilung von Berechtigungen: Gemäß den FAR enden diese am 30.05.2019, wenn nicht die Mitgliedstaaten von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Frist auf einen Monat da - vor oder danach zu verschieben. Spätestens ab dem 30.06.2019 können also keine Zuteilungsansprüche mehr geltend gemacht werden. Betroffene sollten alsbald ihre Zuteilungsanträge vorbereiten.

- MS -

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