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Vorbereitung der Festlegung Eigenkapitalzins der 4. Regulierungsperiode

20.06.2021 Die Bundesnetzagentur (BNetzA) trifft ihre Vorbereitungen für die Festlegung der kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätze für die 4. Regulierungsperiode gem. § 7 Abs. 4 und 5 Strom-/GasNEV. Aus einem Schreiben des Präsidenten der BNetzA an die Mitglieder des Beirats geht hervor, dass die zugebilligten Eigenkapitalzinssätze für Neuanlagevermögen von 6,91 Prozent auf 4,59 Prozent abgesenkt werden sollen. Der Branche steht eine weitere Absenkung der zulässigen Renditen bevor, wenn die Regulierungsbehörde die bestehende Methodik zur Ermittlung der Zinssätze beibehält. Nach den ersten Informationen werden bei der Kalkulation der Eigenkapitalzinssätze ein Basiszinssatz von 0,74 Prozent und ein Wagniszuschlag von 3,0 Prozent unterstellt. Demnächst soll ein von der Agentur beauftragtes Gutachten über die Ermittlung netzbetreiberspezifischer Risikozuschläge vorliegen. Im Anschluss daran sind die Festlegungsentwürfe der BNetzA für die kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätze sowie der Start des Konsultationsverfahrens zu erwarten, bevor im Herbst die endgültige Festlegung erfolgen soll. Die Marktkonsultation wird voraussichtlich vom 17. Juli bis zum 25. August stattfinden. Bereits von der 2. auf die 3. Regulierungsperiode mussten die Netzbetreiber eine erhebliche Kürzung des EK-Zinses von 9,05 Prozent auf 6,91 Prozent (EK I = Zinssatz für Neuanlagen) hinnehmen. Aktuelle Prognosen weisen auf eine weitere Reduktion hin. Ursächlich hierfür ist insbesondere das Absinken des zehnjährigen Durchschnitts der Umlaufrendite festverzinslicher Wertpapiere im Vergleich zur dritten Regulierungsperiode. Auch beim EK II Zinssatz zeichnet sich ein signifikanter Rückgang auf weniger als 1,5 Prozent ab (aktuell: Gasnetz 3,03 Prozent; Stromnetz: 2,72 Prozent). Im Hinblick auf die Investitionsbedarfe der nächsten Jahre stellt diese Zinsentwicklung für die Netzbetreiber eine erhebliche Finanzierungsherausforderung dar. Die Energiebranche befürchtet, dass mit sinkendem Zinsniveau zunehmend Investitionshindernisse aufgebaut werden. Die festgelegten und von den Netzbetreibern zu erbringenden allgemeinen Produktivitätssteigerungen liegen etwa zwei Prozentpunkte pro Jahr über den Produktivitätsfortschritten vergleichbarer Branchen wie dem Straßen- oder dem Ortskanalbau und auch über denen der Chemieindustrie oder der Autobranche. Alles, was Deutschland in Sachen Energiewende plant, zieht Netzinvestitionen nach sich - die Elektromobilität, der nächste Ausbauschub für erneuerbare Erzeugung und auch die Digitalisierung der Verteilnetze. - MS -

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