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Kabinett beschließt Verhaltenskodex für Lobbyisten

24.06.2021 Das Bundeskabinett hat Ethikregeln für Lobbyisten beschlossen. Dieser Verhaltenskodex verpflichtet professionelle Interessenvertreter unter anderem, ihr Anliegen und ihre Auftraggeber offenzulegen; sie sollen laut Kodex auf der Basis von »Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität« arbeiten. Die Regelung muss noch vom Bundestag verabschiedet werden. Der Kodex ist im Lobbyregistergesetz vorgesehen., das der Bundestag im März verabschiedet hat. Das Gesetz verpflichtet Lobbyisten, die im Bundestag oder bei der Bundesregierung die Interessen bestimmter Gruppen durchsetzen wollen, in einem neuen Register Angaben zu ihren Arbeit- oder Auftraggebern zu machen sowie zur Anzahl der Beschäftigten und den finanziellen Aufwendungen für die Lobbyarbeit. Treffen in Ministerien sollen bis hinunter zur Ebene von Unterabteilungsleitern erfasst werden. Das Register wird digital beim Bundestag geführt. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro rechnen. Der Kodex buchstabiert die Verhaltensregeln für Interessenvertreter nun detailliert aus. Sie dürfen beispielsweise keine Erfolgshonorare vereinbaren, bei denen die Höhe der Vergütung vom Erfolg ihrer Arbeit abhängt. Es ist ihnen auch untersagt, ihre Gesprächspartner durch finanzielle oder andere Vorteile zu beeinflussen. Verhaltenskodex und Lobbyregistergesetz sollen gemeinsam am 01.01.2022 in Kraft treten. Künftig soll deutlicher erkennbar werden, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung genommen hat. In Bayern soll ein eigenes Landesgesetz mehr Transparenz beim Einfluss von Interessengruppen auf Parlament und Regierung schaffen. Dort wurde ein entsprechender Gesetzesentwurf vorgelegt, der zum Teil noch über die Vorgaben auf Bundesebene hinaus geht. Unternehmen und Verbände sollen künftig ihren Einfluss auf Landtag und Regierung offenlegen und sich registrieren lassen. Dazu gehört jede Interessenvertretung, die regelmäßig betrieben wird und auf Dauer angelegt ist oder stellvertretend für Dritte erfolgt. Darüber hinaus müssen sich auch VertreterInnen registrieren lassen, die innerhalb von drei Monaten »mehr als 20 unterschiedliche Interessenvertretungskontakte« zu Parlament oder Regierung hatten. Weiter werden neue Verhaltensregeln für Abgeordnete des Bayerischen Landtags erarbeitet. Damit soll ein »Verbot entgeltlicher Lobbyarbeit« für Mandatsträger erreicht werden, sowie ein »Verbot entgeltlicher Vorträge«, die mit dem Mandat zu tun haben. - MS -

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