VKU: Energiedienstleistungsgesetz fördert Energieeinsparung bei Haushalten
Der Bundesrat hat Ende September dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (EDL-G) zugestimmt. Damit werden nunmehr auch in Deutschland verpflichtende europäische Vorgaben aus dem Jahr 2006 in nationales Recht umgesetzt.
Das Gesetz verfolgt den Zweck, die Effizienz der Endenergienutzung wirksam zu steigern. Dazu schafft es die Voraussetzungen für die Entwicklung und Förderung eines Marktes für Energiedienstleistungen und für die Erbringung von anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz für die Endverbraucher. »Der VKU begrüßt diese marktkonforme Umsetzung der europäischen Energiedienstleistungsrichtlinie. So wird den Marktteilnehmern ermöglicht, eigene Ideen und Konzepte weiter zu entwickeln und umzusetzen «, kommentierte Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) das Gesetz.
Kommunale Unternehmen sind schon seit längerer Zeit im Bereich Energieeffizienz tätig. Schon heute bieten sie ihren Kunden viele Service- und Energiedienstleistungen,
wie beispielsweise Energieberatung und Energieeinspar- Contractingmodelle an. »Die Stadtwerke spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Klimaschutz- und Effizienzziele vor Ort«, sagte Reck weiter. »Das Inkrafttreten des Energiedienstleistungsgesetzes
zeigt, dass der von den Stadtwerken eingeschlagene Weg der richtige ist«.