Viele Photovoltaik (PV)-Anlagen sind nicht amtlich registriert
19.10.2020 Während der Gesetzgeber noch an einer finanziellen Nachfolgeregelung für einige wenige Photovoltaikanlagen arbeitet, die nach 20 Jahren Betrieb ab dem 31.12.2020 ausgefördert sind, bahnt sich für viele Photovoltaik- Anlagenbetreiber ein hausgemachtes Problem an: Wer seine Anlage bis zum 31.01.2021 nicht amtlich registriert hat, bekommt keine Vergütung mehr für seinen eingespeisten Strom. Die erforderliche Meldung an das sog. Marktstammdatenregister (www.markt stammdatenregister.de) haben nach Informationen der Bundesnetzagentur (BNetzA) nur etwa zwei Drittel der Anlagenbetreiber bisher erledigt. Wie die Agentur mitteilte, wurden lange nach dem Registerstart Anfang 2019 bislang nur 1,1 von schätzungsweise 1,8 Millionen Anlagen eingetragen. Es geht vor allem um Solardächer, aber auch um Windräder und andere Energiestandorte. Wie viele Betreiber es exakt sind, ist unklar - unter ihnen dürften auch Hunderttausende Privatleute mit Solarpaneelen auf dem Dach sein. Die Anlagenbetreiber erhalten für den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom regelmäßig eine Vergütung von ihrem Netzbetreiber. Diese Zahlung liegt deutlich über dem Marktwert. Für die Differenz kommen alle Stromkunden, die Elektrizität aus dem Netz beziehen, über die EEG-Umlage auf. Neben diesen Privilegien haben die Anlagenbetreiber aber auch die Pflicht, ihre Anlage im Marktstammdatenregister der BNetzA anzumelden. Vor dem 31.01.2019 in Betrieb genommene Photovoltaik-Anlagen (einschließlich Stromspeicher) müssen bis zum 31.01.2021 registriert sein; danach in Betrieb genommene Anlagen bereits einen Monat nach Inbetriebnahme der Anlage. BNetzA und Stromnetzbetreiber informieren die Anlagenbetreiber regelmäßig über diese von ihnen zu erledigende Aufgabe. Das Marktstammdatenregister der Bonner Behörde soll dem Staat erstmals einen kompletten Überblick geben, wo wie viel Energie erzeugt wird. Hintergrund ist der Ausbau der erneuerbaren Energien - diese haben inzwischen eine so große Bedeutung für die Stromwirtschaft, dass ein Überblick in einer einzigen bundesweiten Liste nötig ist. Dadurch soll gewährleistet werden, dass der Strom effizient transportiert und verkauft wird. Die Behörde verspricht sich zudem einen Bürokratieabbau durch das Register, weil Meldepflichten des Strom- und Gasmarktes vereinfacht werden - sie wertet die Liste als wichtigen Schritt für die Energiewende. In Bayern sind von rund 600.000 Photovoltaik- Anlagen nach Schätzung des Verbandes der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e.V. - VBEW derzeit rund 200.000 Anlagen noch nicht registriert. Diese Arbeit sei mit ein paar Klicks im Internet erledigt, so der VBEW. Auch für ungeübte Internetnutzer sei das in einer halben Stunde geschafft. Darüber, warum eine Reihe von Anlagenbetreibern die Meldung noch nicht abgegeben haben, gibt es nur Vermutungen. Der VBEW hat ab dem 07.10.2020 eine Hotline geschaltet, bei der sich betroffene Anlagenbetreiber über ihre Pflichten und die weitere Vorgehensweise informieren können. - BNetzA/VBEW -