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Verständigung zwischen BMWi und EU bei EEG-Eigenversorgung für KWK-Neuanlagen

15.05.2018 Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat am 07.05.2018 mit der EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager die Frage der EEG-Eigenversorgung für KWK-Neuanlagen (Anlagen ab August 2014) erörtert. Konkret wurde - vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung und Entscheidung durch die EU-Kommission - folgende Grundsatzeinigung erzielt:

  • KWK-Neuanlagen mit einer Größe unter 1 MW sowie über 10 MW zahlen auch künftig nur 40 Prozent der EEG-Umlage.
  • Auch alle KWK-Neuanlagen in der stromintensiven Industrie zahlen 40 Prozent der EEG-Umlage.
  • Für die übrigen KWK-Neuanlagen bleibt es bei 40 Prozent EEG-Umlage, sofern die Anlagen weniger als 3.500 Vollbenutzungsstunden im Jahr laufen. Bei Anlagen mit höherer Auslastung steigt die durchschnittliche Umlage kontinuierlich an. Betrachtet man den gesamten Eigenverbrauch, gelten bei mehr als 7.000 Vollbenutzungsstunden dann 100 Prozent.
  • Für KWK-Neuanlagen, die zwischen dem 01.08.2014 und Ende 2017 errichtet wurden, gilt eine abgestufte Übergangsregelung bis 2019 bzw. 2020.
  • Zudem gilt eine Rückwirkung der Einigung zum 01.01.2018.

Der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. begrüßt grundsätzlich die Grundsatzeinigung bei der EEG-Eigenversorgung für KWK-Neuanlagen. Allerdings würden die Details der gefundenen Einigung eher ein Signal der Unsicherheit an Investoren senden, als positive neue Anreize. Denn mit der Neuregelung würden die Rahmenbedingungen für die seit 2014 getätigten Investitionen im Bereich der KWK rückwirkend verschlechtert. »Das Gegenteil wäre notwendig, damit Investitionen in hocheffiziente, klimafreundliche KWK-Anlagen nicht ausgebremst werden«, betont Barbara Minderjahn, Hauptgeschäftsführerin des VIK.

Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, bezweifelt, ob eine reine Differenzierung nach der Anlagengröße und den Vollbenutzungsstunden den unterschiedlichen KWK-Projekten mit Eigenversorgung gerecht werde. Viele solcher KWK-Anlagen würden beispielsweise Krankenhäuser, Schulen und kommunale Einrichtungen mit Strom und Wärme versorgen. Dieser Fakt bliebe unberücksichtigt. Über die Frage der EEG-Umlageermäßigung hinaus fordert der BDEW angesichts der langen Planungszeiträume für größere Anlagen, dass das KWK-Gesetz bis 2030 verlängert werden sollte. Zudem sei eine Ausschreibungsmenge von mindestens 300 Megawatt pro Jahr notwendig. Die erste KWK-Ausschreibungsrunde im Dezember 2017 habe gezeigt, dass das Auktionsvolumen deutlich angehoben werden müsse.

- ba -

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