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Kommission schlägt endgültige technische Maßnahmen zur Schaffung eines betrugssicheren EU-Mehrwertsteuersystems vor

25.05.2018 Die Kommission hat detaillierte, technische Änderungen an den EU-Vorschriften über die Mehrwertsteuer als letzten Baustein für die Überarbeitung des EU-Mehrwertsteuersystems vorgeschlagen, um es betrugssicherer zu machen. Bereits im Oktober 2017 hat die Kommission die wichtigsten Grundsätze für die Schaffung eines einheitlichen EU-Mehrwertsteuerraums vorgelegt, der helfen soll, den grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen. Dieser Betrug kostet die nationalen Haushalte der Mitgliedstaaten derzeit schätzungsweise 50 Mrd. EUR jährlich. Das Maßnahmenpaket wird die aktuelle Mehrwertsteuerrichtlinie erheblich ändern und soll die 25 Jahre andauernde »vorläufige« Mehrwertsteuerregelung im Binnenmarkt beenden.

Vereinfachung der Besteuerung von Waren

Im derzeitigen Mehrwertsteuersystem wird der Warenhandel in zwei Transaktionen unterteilt: einen von der Mehrwertsteuer befreiten Verkauf im Ursprungsmitgliedstaat und einen besteuerten Kauf im Bestimmungsmitgliedstaat. Der heutige Vorschlag beendet diese künstliche Aufspaltung einer einzigen Transaktion. Nach seiner Annahme werden die in den Mehrwertsteuervorschriften enthaltenen Änderungen den grenzüberschreitenden Warenhandel als »einheitliche steuerpflichtige Lieferung« definieren. Damit soll sichergestellt werden, dass Waren in dem Mitgliedstaat besteuert werden, in dem die Beförderung der Waren endet.

Zentrales Online-Portal für Händler

Damit die Änderung der Mehrwertsteuervorschriften für Unternehmen so reibungslos wie möglich verläuft, sollen die Voraussetzungen für die Einrichtung eines Online-Portals für alle B2BHändler der EU zur Abführung ihrer Mehrwertsteuer geschaffen werden. Das System soll auch für Unternehmen außerhalb der EU, die an Unternehmen innerhalb der Union verkaufen und sich andernfalls in jedem Mitgliedstaat für die Mehrwertsteuer registrieren müssten, zugänglich sein. Mit Einführung des Systems, müssen diese Unternehmen einen Intermediär in der EU benennen, der sich für sie um die Mehrwertsteuer kümmert.

Weniger Bürokratie

Die Änderungen sollen zudem die Anzahl der administrativen Schritte für die Unternehmen verringern. Bestimmte Berichtspflichten im Zusammenhang mit den bisherigen Regelungen werden für den Warenhandel nicht mehr nötig sein. Die Rechnungsstellung im EU-weiten Handel wird den Gesetzen des Mitgliedstaats des Verkäufers unterliegen, was eine Erleichterung für Anbieter sein sollte.

Verkäufer ist zuständig für die Mehrwertsteuererhebung

In der Ankündigung zu den Vorschlägen wird auch klargestellt, dass der Verkäufer die entsprechende Mehrwertsteuer erheben soll. Beim Verkauf von Waren an Kunden in einem anderen EU-Land entspricht der Mehrwertsteuersatz dem des Bestimmungsmitgliedstaates. Nur wenn es sich bei dem Kunden um einen zertifizierten Steuerpflichtigen (d.h. um einen von der Steuerverwaltung als zuverlässig angesehenen Steuerzahler) handelt, ist der Erwerber der Waren mehrwertsteuerpflichtig.

- Quelle: EU-KOM -

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