Verfehlt Deutschland seine Klimaziele für 2030 und 2040?
20.08.2021 Nach einem Entwurf des »Projektionsberichts 2021« verfehlt Deutschland seine Klimaziele für 2030 und 2040 deutlich. Der Bericht befindet sich derzeit noch in der Ressortabstimmung, wurde aber durch das Bundesumweltministerium (BMU) vorab als Reaktion auf einen Medienbericht öffentlich gemacht. Da viele aktuelle Gesetzesvorhaben noch nicht berücksichtigt seien, hält das Ministerium seine Aussagekraft allerdings für »sehr begrenzt«. Im Entwurf wird ausgeführt, dass sich für die gesamten Treibhausgasemissionen im Zeitraum 1990 bis 2030 eine Minderung um 49% ergebe; bis 2040 werde eine Minderung von 67% erreicht. Nach dem vor einigen Wochen erneuerten Klimaschutzgesetz müssten die Treibhausgasemissionen aber bis 2030 um 65% sinken, bis 2040 um 88%. Der Bericht berücksichtige allerdings nur die bis Ende August 2020 getroffenen Maßnahmen zum Klimaschutz, betont das BMU. Daher sei die Aussagekraft der Inhalte auch »sehr begrenzt«. Seit Ende August 2020 habe sich »beim Klimaschutz so viel getan, dass der Projektionsbericht mit Blick auf 2030 als veraltet angesehen werden kann«. So berücksichtige der Bericht etwa nicht die Maßnahmen, die die Bundesregierung diesen Sommer mit dem »Klimapaket« verabschiedet habe. Auch das Nachsteuern bei den Emissionen im Gebäudesektor, die Erholung nach der Pandemie und der »rasant gestiegene« Emissionszertifikate-Preis seien nicht Teil der Kalkulation. Ebenso wenig werde das Mitte Juli verabschiedete Klimapaket der EU-Kommission in die Betrachtungen einbezogen. Dem Projektionsbericht zufolge wird sich die installierte Windkraftleistung an Land im Jahr 2030 von derzeit rund 54 Gigawatt auf 71 Gigawatt erhöht haben, die installierte Photovoltaik-Leistung von derzeit 54 GW auf 100 Gigawatt. Das entspricht auch den aktuell von der Bundesregierung beschlossenen Ausbauzielen für 2030. Höhere Ausbauziele für erneuerbare Energien über 2022 hinaus hat sich die Koalition trotz hochgeschraubter Klimaziele nicht gesetzt. Die Bundesregierung muss den Bericht nach den EU-Vorgaben demnächst an die Europäische Kommission übermitteln. - Quelle: BMU -