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Streit um die Höhe der Netzrenditen

19.08.2021 Die Bundesnetzagentur (BNetzA) will den Eigenkapitalzins der Elektrizitäts- und Gasnetzbetreiber deutlich senken und hat in ihren Entwürfen zur Festlegung der zukünftigen Eigenkapitalzinssätze in der 4. Regulierungsperiode einheitlich einen Eigenkapitalzinssatz für Neuanlagen von mindestens 4,59 Prozent vor Körperschaftsteuer ermittelt. Dieser Eigenkapitalzinssatz ergibt sich laut BNetzA aus dem 10-Jahresdurchschnitt des risikolosen Zinssatzes zuzüglich eines angemessenen Wagniszuschlags. Für Altanlagen wurde ein Zinssatz von mindestens 3,03 Prozent vor Körperschaftsteuer ermittelt. Der politische Beirat der Behörde weist nun in einer Stellungnahme darauf hin, dass die Netzbetreiber Spielraum bräuchten, um die Energiewende voran zu treiben und forderte somit indirekt auf, den Netzbetreibern mehr Rendite zuzugestehen. Zum Gelingen der Energiewende seien weitere Investitionen in die Netze zwingend erforderlich. Ziel der Regulierung müsse es daher sein, investitionsfreundliche Rahmenbedingungen für die Netzbetreiber zu schaffen. Zugleich gelte es aber auch, die Kosten für die Netznutzer im Auge zu behalten. Der Beirat ist ein politisches Beratungsgremium und besteht aus 16 Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie aus 16 Vertretern der Bundesländer. Die Beiratsmitglieder werden von der Bundesregierung auf Vorschlag des Deutschen Bundestages beziehungsweise des Bundesrates berufen und begleiten die Regulierungstätigkeit der BNetzA in wichtigen Fragen für die Allgemeinheit. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in Berlin sieht sich in seinem Standpunkt bestätigt und betont die Notwendigkeit, dass investitionsfreundliche Rahmenbedingungen unverzichtbar seien für den dringend erforderlichen Netzaus- und -umbau. Dies könne nur mit einer angemessenen Vergütung für die Eigenkapitalkosten gewährleistet werden. Die Überlegungen der BNetzA sähen zurzeit eine historisch einmalig niedrige Vergütung für die 4. Regulierungsperiode vor. Diese wiederum falle in die heiße Phase der Energiewende. In diesen Jahren zwischen 2023 und 2028 müssten die Netzbetreiber ihre volle Aufmerksamkeit und Kraft dem Aus- und Umbau der Netze widmen können. Nur ein konsequenter Netzausbau stelle sicher, dass grüne Energie jederzeit dorthin gelangen könne, wo sie gebraucht werde. Hierfür würden Milliarden- Investitionen erforderlich. Die notwendigen Netz-Investitionen müssten für Investoren und Kapitalgeber attraktiv bleiben. Unzureichende Investitionsbedingungen für den Netzaus- und -umbau würden die Energiewende dagegen gefährden. Auch der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) sieht in der Festlegung der EK-Zins-Höhe eine Richtungsentscheidung für die heiße Phase der Energiewende. Die jüngste Strombedarfsprognose des Bundeswirtschaftsministeriums habe deutlich gemacht, dass für die notwendigen Umbaumaßnahmen des Energie- und Wirtschaftssystems deutlich mehr und vor allem grüner Strom gebraucht würden, um die Klimaneutralität 2045 zu erreichen. - MS -

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