Verabschiedung neuer EU-Richtlinie über radioaktive Abfälle
19.7.2011 Der EU-Ministerrat verabschiedete die von der Kommission am 3. November 2010 vorgelegte Richtlinie über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle. Dies bedeutet, dass die Richtlinie spätestens im September dieses Jahres in Kraft tritt, und die Mitgliedstaaten werden ihre ersten nationalen Programme 2015 übermitteln müssen. In allen EU-Mitgliedstaaten fallen radioaktive Abfälle im Rahmen zahlreicher Tätigkeiten an, u.a. bei der Stromerzeugung und in Medizin, Forschung, Industrie und Landwirtschaft. 14 von 27 Mitgliedstaaten verfügen über Kernreaktoren, bei denen auch abgebrannte Brennelemente entstehen.
Zwar wird in der heute verabschiedeten Richtlinie erneut darauf hingewiesen, dass die letztendliche Verantwortung für die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle bei den Mitgliedstaaten liegt, es wird jedoch auch ein starker EU-Rahmen mit wichtigen Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten geschaffen. Die nationalen Programme müssen konkrete Zeitpläne für den Bau der Endlager enthalten, außerdem eine Beschreibung der für die Umsetzung von Entsorgungskonzepten notwendigen Maßnahmen, Kostenabschätzungen und einen Abriss der Finanzierungsregelungen. Die Programme müssen regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht werden. Die von der Internationalen Atomenergieorganisation entwickelten Sicherheitsstandards werden rechtsverbindlich. Die Öffentlichkeit und die Arbeitskräfte müssen informiert werden. Die Öffentlichkeit muss außerdem die Gelegenheit erhalten, sich effektiv an der Entscheidungsfindung zu beteiligen.
Schließlich können zwei oder mehrere Mitgliedstaaten vereinbaren, ein Endlager in einem der Mitgliedstaaten zu nutzen. Ausfuhren in Länder außerhalb der EU sind unter sehr strengen und obligatorischen Auflagen gestattet: Zum Zeitpunkt des Abfalltransports muss das Drittland über ein in Betrieb befindliches Endlager verfügen. Ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle muss nach internationaler Definition ein Endlager in tiefen geologischen Formationen sein. Derzeit existieren nirgendwo in der Welt derartige Endlager, und es befindet sich auch keines außerhalb der EU im Bau. Zur Zeit werden mindestens 40 Jahre für Entwicklung und Bau eines Tiefenlagers veranschlagt. Gemäß den bestehenden EU-Richtlinien über die Verbringung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle ist die Ausfuhr in afrikanische, karibische und pazifische Länder und in die Antarktis bereits ausdrücklich untersagt.
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