Richtlinienvorschlag für Energiesparen und Energieeffizienz
22.7.2011 Die Kommission hat einen Legislativvorschlag für eine Richtlinie über Energieeffizienz vorgelegt. Der Vorschlag baut auf den bestehenden Richtlinien für Kraft-Wärme-Kopplung und Energiedienstleistungen auf und überführt diese in ein umfassendes Rechtsinstrument, das die Energieeffizienz bei der Energieversorgung und beim Endenergieverbrauch regelt. Mit ihrem Vorschlag kommt die Kommission den Aufforderungen des Europäischen Rates (Tagung vom 4. Februar 2011), des Rates Energie (Tagung vom 10. Juni 2011) und des Europäischen Parlaments nach, Maßnahmen zu treffen, damit das Ziel erreicht wird, den prognostizierten Energieverbrauch der EU im Jahr 2020 um 20 % zu senken. Nach den letzten Schätzungen der Kommission, bei denen die nationalen Energieeffizienzziele bis 2020 berücksichtigt wurden, die die Mitgliedstaaten im Rahmen der Strategie Europa 2020 für sich selbst festgelegt haben, ist die EU noch weit davon entfernt, dieses Ziel zu erreichen.
Der neue Richtlinienvorschlag der Europäische Kommission sieht Maßnahmen zur Intensivierung der Anstrengungen der Mitgliedstaaten für eine effizientere Energienutzung in sämtlichen Abschnitten der Energiekette - von der Energieumwandlung über die Verteilung bis zum Endverbrauch - vor. Unter anderem soll durch eine rechtliche Verpflichtung des öffentlichen Sektors zur Beschaffung energieeffizienter Gebäude, Produkte und Dienstleistungen für öffentliche Einrichtungen die Marktakzeptanz energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen gefördert werden. Daneben wird die öffentliche Verwaltung durch die obligatorische Renovierung von jährlich mindestens 3 % ihrer Gesamtgebäudefläche schrittweise den Energieverbrauch in ihren eigenen Räumlichkeiten reduzieren müssen. Für kleiner und mittlere Unternehmen (KMU) ist vorgesehen, Anreize zu schaffen, Energieaudits durchzuführen und die besten Verfahren umzusetzen, während große Unternehmen ein Energieverbrauchsaudit vornehmen müssen, welches es ihnen erleichtert, Energieeinsparungspotenziale zu ermitteln. Ferner soll gewährleistet werden, dass die nationalen Regulierungsbehörden bei ihren Entscheidungen - insbesondere bei der Genehmigung von Netztarifen - Effizienzkriterien Rechnung tragen. Ferner ist geplant, dass Endverbraucher, durch einen einfachen und kostenlosen Zugang zu Echtzeit- und historischen Energieverbrauchsdaten ihren individuellen Verbrauch erfassen und besser steuern können. Die Abrechnung sollte auf dem genau erfassten tatsächlichen Verbrauch beruhen.
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