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Verabschiedung der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie im Binnenmarkt-Ausschuss des Europäischen Parlaments

»Aus Sicht des BDEW wäre eine Ausnahme der Wasserwirtschaft von der Dienstleistungskonzessionsrichtlinie die einzig richtige Entscheidung für die jetzige Struktur der deutschen Wasserwirtschaft gewesen«, so Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft. Die Europäische Kommission greife ohne Not und erkennbaren Nutzen in die Entscheidungs- und Gestaltungshoheit der Kommunen bei der Daseinsvorsorge für Trinkwasser ein.

Der Richtlinien-Entwurf wurde im Binnenmarktausschuss zumindest in einzelnen Punkten abgemildert:

  • Bestehende Verträge bleiben von der Regelung unberührt.
  • Für Wasserversorger mit privater Beteiligung gibt es eine Übergangsregelung beim Neuabschluss von Konzessionen bis 2020.
  • Für Wasserversorger mit einer alleinigen Beteiligung der öffentlichen Hand soll die Anwendung der Richtlinie ausgeschlossen werden. Hierzu müssen noch die nicht schriftlich vorliegenden Formulierungen geprüft werden.

Jetzt komme es darauf an, dass zumindest diese Regelungen im sogenannten Trilogverfahren auch vom EU-Ministerrat und der EU-Kommission mitgetragen werden bzw. die Ausnahmeregelung bis zum Jahre 2025 erweitert wird. Martin Weyand: »Wir fordern daher die Bundesregierung auf, sich hierfür in Brüssel mit Nachdruck einzusetzen.« Das Lebensmittel Wasser tauge nicht für ordnungspolitische Experimente.

- bdew -

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