Unter Druck: BReg macht Vorschläge für strengere Düngeregeln
21.06.2019 Die Düngeregeln für die deutschen Bauern sollen zum Schutz des Grundwassers verschärft werden. Unter dem Eindruck eines weiteren EuGH-Urteils haben sich Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium auf einen Vorschlag zur Novelle der Düngeverordnung geeinigt. Die EU-Kommission hatte Deutschland wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser verklagt und Recht bekommen. Das Urteil aus dem Jahr 2018 bezog sich zwar noch auf die früheren deutschen Regeln zum Düngerecht. Die erst 2017 geänderten Vorgaben reichen der Kommission aber nicht aus.
Welche Änderungen an der Düngeverordnung geplant sind, haben die Ministerien in einer gemeinsamen Pressemeldung dargelegt. Diese umfassen folgende Regelungen:
1. In den Gebieten, die mit Nitrat belastet sind (rote Gebiete), schlägt die Bundesregierung der Europäischen Kommission für die Landwirte folgende bundesweit geltenden Maßnahmen vor:
- die Reduzierung der Düngung um 20 Prozent im Betriebsdurchschnitt;
- eine Mengen-Obergrenze in Höhe von 170 kg Stickstoff je Hektar und Jahr pro Schlag bzw. für Einzelflächen;
- um betriebs- und anbauspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen, sollen Betriebe flexibel entscheiden können, welche Kulturen weiter nach maximalem Bedarf gedüngt werden. Im Gegenzug muss auf anderen Flächen in den besonders belasteten Gebieten weniger gedüngt werden, um die Mengen-Obergrenzen einzuhalten;
- eine bis zu vier Wochen verlängerte Sperrzeit, in denen das Düngen in roten Gebieten nicht erlaubt ist;
- größere Abstände zu Gewässern beim Düngen von 10 Metern bei einer Hangneigung über 15 Prozent und von 2 Metern bei einer Hangneigung zwischen 5 und 10 Prozent, um das Abschwemmen von Stickstoff in angrenzende Gewässer zu verhindern (gegenüber bislang pauschal 5 Metern in hängigem Gelände).
2. Für extensiv wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe und Ökobetriebe, die so nachhaltig und ressourcenschonend düngen, dass sie nicht zur Gewässerbelastung beitragen, gelten Ausnahmen von den Maßnahmen in den roten Gebieten. So sollen Betriebe, die durchschnittlich auf ihren Landwirtschaftsflächen weniger als 160 kg Stickstoff je Hektar und Jahr und davon max. 80 kg mineralisch düngen, von der Reduzierung der Düngung und der Mengen-Obergrenze freigestellt werden. Damit sollen auch Anreize gesetzt werden, mineralischen Dünger durch Wirtschaftsdünger zu ersetzen. Auch auf Dauergrünland soll die Düngung nicht reduziert werden müssen, da hier das Auswaschungsrisiko niedriger ist. Außerdem soll eine Herbstdüngung von Raps möglich sein, wenn mit einer Bodenprobe nachgewiesen wird, dass der Düngebedarf nicht aus dem Bodenvorrat gedeckt werden kann.
Die Vorschläge der Bundesregierung werden nun der Europäischen Kommission vorgestellt. Wenn die Kommission den Maßnahmen zustimmt, wird das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung der Düngeverordnung eingeleitet. Sofern die EU-Kommission die vorgeschlagenen Maßnahmen aufgrund der enthaltenen Ausnahmen weiterhin als nicht ausreichend bewertet, wird sie ein weiteres Verfahren eröffnen, bei dem erhebliche Strafzahlungen gegen Deutschland drohen.
- Quelle BMU / BMEL -