Ältere Energieausweise von Nichtwohngebäuden verlieren ihre Gültigkeit
01.07.2019 Mit dem 01.07.2019 sind die ersten Energieausweise für Nichtwohngebäude ausgelaufen. Dabei handelt es sich um Ausweise, die seit Anfang Juli 2009 für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt worden sind. Eigentümern, die in naher Zukunft ihr Gebäude verkaufen, vermieten oder verpachten wollen, wird daher empfohlen, sich mit Hilfe eines qualifizierten Energieberaters einen neuen, wieder zehn Jahre gültigen Energieausweis in Form eines »Bedarfsausweises« erstellen zu lassen. Für Wohnhäuser, die vor 1965 gebaut worden sind, sowie für Wohnhäuser mit einem Baujahr ab 1966 und jünger liefen die ersten Energieausweise bereits im Juli 2018 beziehungsweise zu Jahresbeginn 2019 ab.
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