Übertragungsnetzbetreiber: EEG-Umlage sinkt 2018 auf 6,792 Cent pro Kilowattstunde
16.10.2017 Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben die EEG-Umlage für das Jahr 2018 veröffentlicht. Sie beträgt 6,792 Cent pro Kilowattstunde und ist damit 1,3 Prozent niedriger als im Vorjahr (2017: 6,880 ct/kWh).
Grundlage für die Berechnung der EEG-Umlage ist die Prognose der im Jahr 2018 zu erwartenden Einspeisung aus regenerativen Stromerzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Für 2018 ergeben die Berechnungen einen Umlagebetrag von 23,78 Milliarden Euro. Die EEG-Umlage wird von allen Letztverbrauchern für jede bezogene Kilowattstunde entrichtet und dient der Förderung der erneuerbaren Energien im Stromsektor. Die Übertragungsnetzbetreiber erheben die Umlage nach den gesetzlichen Vorgaben des EEG.
Berechnung der EEG-Umlage
Für das Jahr 2018 wird eine weitere Zunahme von Strom aus regenerativen Anlagen um knapp 17 Terawattstunden (TWh) auf etwa 204 TWh prognostiziert. Dieser Anstieg spiegelt vor allem den Ausbau der Windenergie an Land und auf See wider. Abzüglich der prognostizierten Börsenerlöse, die sich im Wesentlichen aufgrund des gestiegenen Börsenpreises im Vergleich zum Vorjahr um rund 16 Prozent erhöht haben, ergibt sich für das Jahr 2018 eine prognostizierte Deckungslücke von etwa 25,6 Milliarden Euro. Dies entspricht in der EEG-Umlage 2018 einem Anteil von etwa 7,3 Cent pro Kilowattstunde (so genannte Kernumlage; sie betrug im Jahr 2017 etwa 7 ct/kWh). Davon entfallen etwa 2,7 Cent pro Kilowattstunde auf Photovoltaik, etwa 1,8 Cent pro Kilowattstunde auf Energie aus Biomasse, etwa 1,6 Cent pro Kilowattstunde auf Windenergie an Land und etwa 1 Cent pro Kilowattstunde auf Windenergie auf See.
In die finale Umlageberechnung fließen zusätzlich der aktuelle Stand des EEG-Kontos sowie die so genannte Liquiditätsreserve ein. Das EEG-Konto war zum 30. September 2017 mit 3,3 Milliarden Euro im Plus. Die positive Deckung des EEG-Kontos 2017 senkt die EEG-Umlage 2018 rechnerisch um knapp 1 Cent pro Kilowattstunde.
Die Liquiditätsreserve federt Schwankungen auf dem EEG-Konto und deren Auswirkungen auf die EEG-Umlage ab. Diese Schwankungen ergeben sich aus Abweichungen zwischen der Prognose und der tatsächlichen Einspeisung aus erneuerbaren Energien.
So führen besonders sonnenreiche Jahre zu einer höheren Vergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen, als im Durchschnitt zu erwarten wäre. Unter Berücksichtigung des positiven Kontostands wird die Liquiditätsreserve mit 6 Prozent angesetzt, bezogen auf die prognostizierte Deckungslücke. Sie liegt 2018 bei gut 1,5 Milliarden Euro. Damit erhöht die Liquiditätsreserve die EEG-Umlage um etwa 0,4 Cent pro Kilowattstunde.
Die Ermittlung der EEG-Umlage erfolgt auf Basis von Prognosen unabhängiger Gutachter in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur. Diese überwacht die Ermittlung, Festlegung, Veröffentlichung und Weitergabe der EEG-Umlage sowie die Vermarktung der EEG-Strommengen und regelt die Anforderungen für die Vermarktung.
Mittelfristprognose
Zusammen mit der EEG-Umlage haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber die EEG-Mittelfristprognose (EEG-Vorschau) veröffentlicht. Sie beinhaltet die wahrscheinliche Entwicklung der Einspeisung aus regenerativen Strom erzeugungsanlagen nach dem EEG für die nächsten fünf Jahre. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden unter anderem Prognosedaten zur installierten Leistung, der eingespeisten Jahresarbeit, der an die Anlagenbetreiber auszuzahlenden finanziellen Förderung sowie zum Letztverbraucherabsatz veröffentlicht.
Für das Jahr 2022 wird eine installierte Leistung erneuerbarer Energiequellen von knapp 135 Gigawatt (GW) erwartet, wovon etwa 93 Prozent auf Solar- und Windenergie (Solar über 53 GW und Wind knapp 72 GW) entfallen. Die prognostizierte Jahresarbeit liegt für das Jahr 2022 bei rund 249 TWh. Dabei wird davon ausgegangen, dass 2022 rund 17 Prozent der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (rund 42 TWh) die feste Einspeisevergütung nach § 21 EEG 2017 in Anspruch nehmen wird.
Hierfür sind Einspeisevergütungen in Höhe von knapp 11,3 Milliarden Euro an die Anlagenbetreiber zu zahlen. Zusätzlich wird mit prognostizierten Erzeugungsmengen von rund 190 TWh aus Anlagen in der geförderten Direktvermarktung sowie mit den auf diese Erzeugungsmengen entfallenden Prämienzahlungen von 17,4 Milliarden Euro gerechnet. Des Weiteren werden Zahlungen in Form von Flexibilitätsprämie bzw. Flexibilitätszuschlag für Biomasseanlagen in Höhe von 0,2 Milliarden Euro abgeschätzt. Außerdem werden für 2022 rund 12,04 TWh für weitere Formen der Direktvermarktung sowie 5,5 TWh an Erzeugung prognostiziert, die direkt vor Ort verbraucht werden.
Nach Einschätzung der Gutachter wird der Netto-Strombedarf bis zum Jahr 2022 auf knapp 511 TWh zurückgehen. Im Rahmen der Vorschau wird mit einer leichten Zunahme von 2018 bis 2022 an umlagefreiem bzw. privilegiertem Eigenverbrauch von insgesamt rund 2,2 TWh gerechnet. Die Strommengen, die der besonderen Ausgleichsregelung nach EEG unterfallen, sinken von rund 115 TWh im Jahr 2018 auf knapp 113 TWh im Jahr 2022. Bedingt durch verschiedene Effekte (z.B. Effizienzmaßnahmen) vermindert sich der nicht privilegierte Letztverbrauch im Jahr 2022 gemäß Prognose auf rund 329 TWh.
Die für die Berechnung notwendigen Werte der EEG-Mittelfristprognose und des umlagepflichtigen Letztverbrauchs wurden im Auftrag der vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber von unabhängigen Gutachtern ermittelt.
Weitere Informationen unter www.netztransparenz.de
- 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW -