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Überprüfung des Rücknahmesystems von Energiesparlampen ist vorerst nicht geplant

Im Rahmen des Anfang September erfolgten Produktions- und Handelsverbots von 25- und 40-Watt-Glühbirnen aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 244/ 2009, wurde umfassend über die Problematik der Entsorgung von Energiesparlampen in der Presse berichtet.

Die Entsorgung der Energiesparlampen muss insbesondere wegen ihres Quecksilberanteils fachgerecht erfolgen, sie dürfen nicht einfach im Hausmüll entsorgt werden. Auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen antwortet die Bundesregierung (BT Drucksache 17/10891), dass in dieser Legislaturperiode keine Prüfung der bestehenden Systeme zur Rücknahme der Energiesparlampen geplant ist. Das bestehende System sei »ein gutes Beispiel für die Wirksamkeit einer Kombination aus freiwilligen und gesetzlichen Maßnahmen «. Nach bisherigem Kenntnisstand, so die Bundesregierung in Ihrer Antwort, werden Energiesparlampen hauptsächlich über den für sie vorgesehen Weg der separaten Erfassung bei Handel, Handwerk und Kommunen entsorgt. Zurzeit durchgeführte Sortieranalysen von Rest- und Wertstoffabfall einer deutschen Großstadt deuten darauf hin, »lediglich ganz vereinzelt Energiesparlampen in Rest- oder Wertstoffabfallströmen zu finden«. Einer repräsentativen emnid-Befragung von 2012 zufolge, wussten 72 Prozent der Befragten, wie Energiesparlampen nach ihrem Gebrauch fachgerecht zu entsorgen sind.

Die Bundesregierung wertet die bisher getroffenen freiwilligen Maßnahmen zur Verbesserung der Rücknahmemöglichkeiten von Energiesparlampen positiv: Im Zeitraum von einem Jahr haben sich die Rückgabemöglichkeiten im Handel nahezu vervierfacht. Die Gesamtzahl der Sammelstellen bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und im Handel hat sich bis Anfang September 2012 auf über 8000 gesteigert.

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