Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Von höheren Zuschüssen für Strom aus Blockheizkraftwerken profitieren

Mit zukunftsweisenden Energiekonzepten lassen sich für Gewerbetreibende der Energieverbrauch und somit die anfallenden Kosten effizient senken. Hoch im Kurs stehen innovative Blockheizkraftwerke, die direkt vor Ort sowohl Wärme als auch Strom für Gewerbeobjekte erzeugen. Einen besonders hohen Wirkungsgrad erreicht dabei ein flüssiggasbetriebenes Blockheizkraftwerk. Firmen wie die Hagener Westfa GmbH unterstützt Unternehmen, die künftig auf BHKW und emissionsarmes Flüssiggas setzen und von staatlichen Förderungen profitieren wollen, bei der Entwicklung individueller Energiesparkonzepte.

Blockheizkraftwerke (BHKW) arbeiten nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung und erzeugen durch die Verbrennung des eingesetzten Brennstoffs gleichzeitig Wärme und Strom direkt vor Ort.

Die bei der Stromproduktion entstehende Wärme wird direkt zum Heizen verwendet und der Energieträger so optimal genutzt: Bis zu 99 Prozent der eingesetzten Energie können beim Einsatz von Brennwerttechnik genutzt werden. Gegenüber der herkömmlichen Erzeugung von Wärme und Strom spart ein BHKW bis zu 40 Prozent Primärenergie ein, trägt wesentlich zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei. Einen besonders hohen Wirkungsgrad erreicht dabei ein flüssiggasbetriebenes Blockheizkraftwerk.

Der Staat fördert die umweltfreundliche KWK-Technik mit Zuschüssen, wie z.B. einer Einspeisevergütung vom lokalen Energieversorger für ins öffentliche Netz eingespeisten Strom, einer Steuerermäßigung für Flüssiggas bis zum Jahr 2020, vermiedenen Netznutzungsentgelten sowie einmaligen Investitionszuschüssen. Pro Kilowattstunde, die in einem BHKW produziert wird, gibt es eine Vergütung - egal ob der Strom selbst genutzt oder ins bundesweite Stromnetz eingespeist wird. Laut KWK-Gesetz erhöht sich die Stromvergütung für jede mit einem BHKW erzeugte Kilowattstunde um 0,3 Cent. So erhalten alle Blockheizkraftwerke, die nach dem 19. Juli 2012 in Betrieb genommen werden, eine Vergütung von 5,41 Cent pro Kilowattstunde vom Staat.

- fb -

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche