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Finanzierung der Braunkohlesanierung ab 2013 steht

1,2 Milliarden Euro von Bund und Ländern bis 2017

Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und Bundesumweltminister Peter Altmaier haben im Oktober das 5. Bund-/Länder-Verwaltungsabkommen über die Finanzierung der Braunkohlesanierung in der Lausitz und in Mitteldeutschland von 2013 bis 2017 unterzeichnet. Die Länder Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen werden das Abkommen in den nächsten Wochen unterzeichnen. Durch das Abkommen wird die Fortsetzung der Finanzierung der Braunkohlesanierung bis 2017 abgesichert. Dazu werden über 1,2 Mrd. € von Bund und Ländern bereitgestellt.

»Mit dem neuen Verwaltungsabkommen ist ein wichtiger Meilenstein erreicht, um die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen, von denen wichtige ökologische und ökonomische Impulse für die betroffenen Regionen ausgehen, bedarfsgerecht fortführen zu können.« Dies erklärten Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und Bundesumweltminister Peter Altmaier anlässlich der Zeichnung des 5. Bund-/Länder-Verwaltungsabkommens Braunkohlesanierung.

Im Zuge der Braunkohlesanierung sind in der Lausitz und im mitteldeutschen Revier neue Seenlandschaften mit ho - hem Freizeit- und Naturwert und moderne Standorte für Industrie und Gewerbe entstanden. Der Bund und die betroffenen Bundesländer (Braunkohleländer) haben seit 1990 bereits über 9,3 Mrd. € in die Braunkohlesanierung investiert.

Um die Rechtsverpflichtung der Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbau- Verwaltungsgesellschaft mbH zu erfüllen steht im Rahmen des 5. Verwaltungsabkommens ein Finanzrahmen von 770 Mio. Euro zur Verfügung, den sich Bund und Braunkohleländer im Verhältnis 75% zu 25% teilen. Für ergänzende Maßnahmen, die dazu dienen, Gefahren aus dem Grundwasserwiederanstieg abzuwehren, stellen Bund und Braunkohleländer je zur Hälfte einen Betrag von 460 Mio. Euro bereit. Dazu kommen zusätzliche Mittel der Braunkohleländer um den Standard der Folgenutzung zu erhöhen.

Die Aufgabenschwerpunkte im Zeitraum 2013 - 2017 stellen sich wie folgt dar: Da die bergtechnische Sanierung weitestgehend abgeschlossen ist und die Tagebauseen bis 2015 bis auf wenige Ausnahmen geflutet sein werden, konzentrieren sich die Aktivitäten auf die so genannte Gewässernachsorge. Hierbei geht es darum, die Gewässerqualität der Tagebauseen langfristig zu beobachten und im Bedarfsfall zu beeinflussen. Ebenso ist die Stabilität der Gewässerböschungen zu überwachen und zu gewährleisten. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt wird sich zukünftig aus dem Grundwasserwiederanstieg ergeben. Hier gilt es, sowohl die Vernässung von Gebäuden zu verhindern als auch gefährdete Kippenflächen zu sichern.

- bmu -

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