Tankstellenketten müssen ab 2028 Schnellladepunkte anbieten
01.10.2024 Ab 2028 müssen Tankstellen größerer Ketten in Deutschland mindestens einen Schnellladepunkt anbieten. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, mit dem die Ladeinfrastruktur für Elektroautos weiter ausgebaut werden soll.
Danach sollen ab dem 01.01.2028 Tankstellenunternehmen mit über 200 öffentlichen Tankstellen verpflichtet werden, an jeder ihrer Stationen mindestens einen Schnellladepunkt zu installieren, so der Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäude- Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (zukünftig: Gesetz zum Aufbau einer Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität - Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - EIG). Ziel sei es, die Elektromobilität weiter zu fördern und die Ladeinfrastruktur für die steigende Zahl von Elektrofahrzeugen zu verbessern, so die Regierung.
Um den Unternehmen die Möglichkeit einzuräumen, die Standortauswahl auf der Grundlage eigener wirtschaftlicher Erwägungen oder unter Berücksichtigung weiterer Gesichtspunkte wie beispielsweise der örtlichen Gegebenheiten zu treffen, ist in dem Gesetzentwurf ein Flexibilisierungsmechanismus vorgesehen. Dieser soll für bis zu 50 % der unter die Verpflichtung fallenden Tankstellen die Möglichkeit eröffnen, den Ladepunkt entweder zusätzlich an einem anderen Tankstellenstandort des Unternehmens oder in einem Umkreis von 1.000 Metern bereitzustellen. Ferner soll den verpflichteten Unternehmen keine zusätzliche aktive Meldepflicht im Rahmen dieser Regelung auferlegt werden, um den Erfüllungsaufwand zu reduzieren. Stattdessen ist die zuständige Behörde berechtigt, die Daten der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe sowie vorliegende Daten zu betriebenen Ladepunkten zu nutzen, um die (Nicht-)Erfüllung der Verpflichtung prüfen zu können.
Die Mineralölwirtschaft sei bereits in der Vergangenheit dazu aufgerufen worden, einen freiwilligen Beitrag zur Ausstattung der Tankstellen mit Schnellladeinfrastruktur zu leisten, schreibt die Bundesregierung. Das sei jedoch nur unzureichend umgesetzt worden. Trotz Förderprogrammen seien bis März 2024 erst etwa 7 % der Tankstellen in Deutschland mit entsprechenden Schnellladepunkten ausgestattet.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) unterstützt zwar das Ziel, kritisiert aber die gewählte Maßnahme als nicht zielgenau. Sie verpflichte die Tankstellenbetreiber zu unrentablen Investitionen an schwach frequentierten Standorten. Für den weiteren Aufbau gelte es, insbesondere zentrale Hemmnisse wie fehlende öffentliche Flächen und Netzanschlüsse aufzulösen.
– MS –