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Erleichterungen für Steckersolaranlagen

27.09.2024 Der Bundesrat beschäftigt sich mit einer Änderung des Wohnungseigentumsrechts, die die Installation von Steckersolaranlagen erleichtern soll. Bei Zustimmung im Rahmen der ersten Plenumssitzung nach der Sommerpause zur Gesetzesänderung zählen dann Steckersolaranlagen – auch bekannt als Balkonkraftwerke – zu den sogenannten privilegierten Vorhaben. Genau wie bisher schon bei baulichen Veränderungen, die dem Gebrauch behinderter Menschen, dem Laden von Elektrofahrzeugen, dem Einbruchsschutz und dem Anschluss ans Telekommunikationsnetz dienen, können Eigentümergemeinschaften den Einbau von Steckersolaranlagen zur Stromerzeugung nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern. Zwar konnten Eigentümer und Eigentümerinnen bereits bisher mit Zustimmung der Eigentümergemeinschaft ein Balkonkraftwerk installieren. Diese Zustimmung zu erhalten, habe sich jedoch oft als schwierig erwiesen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Gleichermaßen haben Mieter nun einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters zur Installation einer Steckersolaranlage.

– BRat –

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