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Systemstabilitätsverordnung verabschiedet

Mit der im Juli verabschiedeten Systemstabilitätsverordnung hat die Bundesregierung den gesetzlichen Rahmen zur Lösung der sog. 50,2 Hertz- Problematik gesteckt. Darin wird die Nachrüstpflicht für Photovoltaik-Anlagen geregelt, die vor dem 1. Januar 2012 ans Netz gegangen sind. Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des BDEW, erklärte dazu, die Verordnung trage dazu bei, die Stabilität der Stromnetze in den Regionen und damit die Versorgungssicherheit weiter zu verbessern. Die Energiewirtschaft unterstütze den weiteren Ausbau der regenerativen Energien und investiere dafür jährlich Milliardenbeträge, weist aber auch auf Änderungsbedarf am Erneuerbare-Energien-Gesetz hin.

Ältere Photovoltaikanlagen trennen sich bei einer Überschreitung der Netzfrequenz von 50,2 Hertz unverzüglich vom Netz. Damit ergeben sich aufgrund der entstehenden Spannungsschwankungen und der stetig steigenden Anzahl von Photovoltaik-Anlagen erhebliche Risiken für den Netzbetrieb. Wird der Frequenz- Schwellenwert zu einem Zeitpunkt mit hoher Photovoltaik-Einspeisung überschritten, schalten sich im Extremfall zeitgleich mehrere Gigawatt an Einspeiseleistung ab. Der resultierende Leistungssprung kann signifikant höher sein als die europaweit vorgehaltene Primärregelleistung, so dass die Leistungsfrequenzregelung die Netzfrequenz nicht mehr stabilisieren kann. Zudem kann ein näherungsweise zeitgleiches Wiederzuschalten der dezentralen Erzeugungsanlagen bei einer Frequenzerholung zu einem erneuten Überschreiten der Frequenz von 50,2 Hertz und damit zu einem erneuten Abschalten der Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz führen (»Jo-Jo«-Effekt).

Mit der Systemstabilitätsverordnung werden die Stromverteilnetzbetreiber verpflichtet, die erforderlichen Nachrüstungen innerhalb von drei Jahren durch Fachfirmen auszuführen, die sie beauftragt haben. Die Kosten sollen je zur Hälfte über die EEG-Umlage und die Netzentgelte weitergegeben werden. Müller: »Es ist richtig, dass die Bundesregierung die ursprünglich vorgesehene Systematik der Kostenwälzung nun verworfen hat und der Empfehlung des Bundesrates gefolgt ist. Ansonsten wären die kleinen und mittleren Netzbetreiber benachteiligt worden.« Die Kosten für die Nachrüstung für Photovoltaik-Anlagen können nach der neuen Regelung auch im sogenannten vereinfachten Verfahren der Anreizregulierung berücksichtigt werden. Der BDEW hatte sich im Bundesratsverfahren für diese aus Sicht der Netzbetreiber bessere Lösung eingesetzt.

Die erfolgreiche Umsetzung der Verordnung ist jedoch nach Angaben von Hildegard Müller eine Herausforderung: »Denn der Zeitplan für die Nachrüstung hunderttausender Photovoltaik- Anlagen ist sehr ehrgeizig. Dabei sind die Netzbetreiber vor Ort auf die Mitarbeit der Anlagenbetreiber angewiesen. Daher appelliere ich an die Betreiber der Photovoltaik-Anlagen, ihren Beitrag zur Systemstabilität zu leisten und den Fachfirmen im Auftrag der Netzbetreiber schnell und unkompliziert den erforderlichen Zugang zu ihren Anlagen zu gewähren.«

Wir gehen auf Details der Systemstabilitätsverordnung in einem der nächsten Hefte der Versorgungswirtschaft noch näher ein.

- bdew -

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