Ab 1.1.2013 elektronische Übermittlung der Steueranmeldung nur noch mit Zertifikat
Ab dem 1.1.2013 müssen die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung auf Sondervorauszahlung und die Lohnsteueranmeldung mit einem elektronischem Zertifikat authentifiziert übermittelt werden; die elektronische Übermittlung ohne ein elektronisches Zertifikat ist dann nicht mehr möglich.
Das elektronische Zertifikat ist unabhängig von der für die Übermittlung ausgewählten Software nur durch die Registrierung beim ElsterOnline-Portal unter www.elsteronline.de/eportal erhältlich. Die Registrierung kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfiehlt es sich, sich schon jetzt zu registrieren und dann auch authentifiziert zu übermitteln.
Datenübermittler (zum Beispiel Lohnbüros oder Steuerberater) müssen sich nur einmal registrieren. Mit einem Zertifikat können die Daten dann für alle Mandanten in deren Auftrag übermittelt werden.