Stromnetzentgelte in 2021 weitgehend konstant
14.01.2021 Die Stromnetzentgelte der Verteilernetzbetreiber haben sich nach einer Stichprobe der Bundesnetzagentur (BNetzA) im bundesweiten gewichteten Durchschnitt kaum verändert. Dieser Erfolg ist nach Auffassung der Behörde das Ergebnis der gemeinsamen intensiven Bemühungen der Netzbetreiber und der Regulierungsbehörden um eine Begrenzung der Kosten. Neben den gesetzlichen Maßnahmen der letzten Jahre haben auch die sinkende EEG-Umlage und niedrige Börsenstrompreise zu einer Entlastung der Stromkunden beigetragen. Das Netzentgelt für einen typischen Haushaltskunden liegt bei den von der BNetzA regulierten Netzbetreibern im Jahr 2021 bei 7,65 ct/kWh gegenüber 7,60 ct/kWh im Vorjahr (+0,7 Prozent). Ein Gewerbekunde zahlt weiterhin 5,80 ct/kWh. Ein mittelständischer Industriekunde muss 2021 ein Netzentgelt in Höhe von 2,64 ct/kWh entrichten nach 2,62 ct/kWh im Vorjahr (+0,8 Prozent). Im Einzelnen kann die Netzentgeltentwicklung allerdings anders ausfallen als im bundesweiten Durchschnitt. Zwischen den Regelzonen gibt es deutliche Unterschiede. Nur im bundesweiten Durchschnitt bleiben sie konstant. Bundesweit gibt es ca. 880 Stromverteilernetzbetreiber (VNB). Davon werden rund 180 durch die BNetzA beaufsichtigt. In der Regelzone von TenneT profitieren die VNB von sinkenden vorgelagerten Kosten des TenneT-Übertragungsnetzes. Demgegenüber steigen in den Regelzonen von TransnetBW und 50Hertz die Kosten für die vorgelagerten Übertragungsnetze. Bei 50Hertz werden die positiven Effekte der Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte nach Angaben der BNetzA von erwarteten, steigenden Redispatch-Kosten überkompensiert. In der Regelzone von Amprion als größtem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), gibt es in Abhängigkeit vom jeweiligen VNB eine divergierende Entwicklung: Bei einigen Netzbetreibern ändert sich sehr wenig, bei anderen steigen die Netzentgelte bspw. für mittelständische Industriekunden um fast 12 Prozent. In einigen Verteilernetzen kommt es zu erheblichen Kostensteigerungen durch Investitionen in die Netze z.B. auf Grund des für die Energiewende erforderlichen Ausbaus auch der Verteilernetze. Eine relevante Zahl von VNB geht zudem von einer leicht verringerten Auslastung ihrer Netze aus; hierbei spielen auch Corona-Effekte eine Rolle. Eine geringere Auslastung hat höhere Netzentgelte zur Folge, denn Netzbetreiber haben durch die Regulierung die Garantie ihre Kosten zurückverdienen zu können, unabhängig von der Menge des transportierten Stroms. Bei zurückgehenden Transportmengen werden deshalb die Kosten pro einzelner Kilowattstunde höher. So schützt das Regulierungssystem die Netzbetreiber vor Corona-bedingten Auslastungsrisiken. Auch Kunden werden geschützt: Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass die Netzbetreiber pandemiebedingte Mengenrückgänge in ihren Prognosen überschätzt haben, so werden zu hoch vereinnahmte Netzentgelte den Netznutzern in den Folgejahren mit Verzinsung zurückgegeben. Die ÜNB haben ihre Netzentgelte für das Jahr 2021 bereits im Oktober 2020 veröffentlicht und nicht mehr angepasst. Auch bei den VNB bleiben die im Herbst 2020 veröffentlichten vorläufigen Netzentgelte in den meisten Fällen unverändert. - Quelle: BNetzA -