Neue EU-Trinkwasserrichtlinie in Kraft getreten
12.01.2021 Nach jahrelangen Verhandlungen wurde Ende 2020 die Novellierung der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184 beschlossen und am 12.01.2021 in Kraft gesetzt. Die Umsetzungsfrist in nationales Recht beträgt rund 2 Jahre bis zum 21.01.2023. Zuständig für die Umsetzung ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Novelle der Trinkwasserverordnung wird in Abstimmung mit den Ländern erfolgen. Die Trinkwasserrichtlinie legt europaweite Standards für Trinkwasser fest. Wesentliche Inhalte der Richtlinie sind u.a.:
- ein verbesserter Gesundheitsschutz in der Wasserversorgung
- eine bessere Überwachung der Wasserqualität
- höhere Qualitätsstandards
- ein besserer Zugang zu Trinkwasser
- stark erweiterte Informationspflichten
Die neue Trinkwasserrichtlinie sieht umfassende Änderungen vor, die weitreichende Auswirkungen für die kommunale Wasserwirtschaft zur Folge haben. Ein verbessertes Überwachungskonzept soll dafür sorgen, dass Trinkwasser europaweit sauberer und gesünder wird. Eine verpflichtende Risikobewertung und ein Risikomanagement, wie es auch die WHO empfiehlt, bilden hierfür die Grundlage. Die Einführung eines risikobasierten Ansatzes gilt für alle Wasserversorger über die gesamte Versorgungskette. Damit soll das Wasser von der Entnahmequelle bis zum Wasserhahn überwacht werden. Zu - dem werden Parameter ergänzt, Grenzwerte angepasst und neue Vorgaben zu Mikroplastik und Stoffen mit endokriner Wirkung eingeführt. Neu sind auch umfangreiche Pflichten der Wasserversorger zur Information der Verbraucher. Sie umfassen nicht nur Informationen zur Trinkwasserqualität und Versorgungssicherheit, sondern auch zu wirtschaftlichen Aspekten, wie Wasserverluste und Ressourcenschonung. - MS -