Stellungnahme des VKU zur KWKG-Novelle
08.09.2015 Am 7. September 2015 hat der VKU seine Stellungnahme zur Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eingereicht. Die VKU-Stellungnahme bezieht sich auf den Referentenentwurf, den das Ministerium am 31. August 2015 veröffentlicht hat.
Obgleich der Referentenentwurf eine Reihe von Vorschlägen des VKU aufgreift, etwa die Einführung einer Bestandsförderung, hält der VKU in vielen Punkten Nachbesserungen für unabdingbar. Die wichtigsten Forderungen der VKU-Stellungnahme lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Der VKU fordert ein klares Bekenntnis zum bisherigen Ziel, den Anteil der KWK an der Gesamtstromerzeugung auf 25 Prozent zu erhöhen. Im Referentenentwurf wird nur ein 25- prozentiger Anteil an der regelbaren Stromerzeugung angestrebt. Dies ist zu wenig. Mit fortschreitendem Wind- und PV-Ausbau nimmt die regelbare Stromerzeugung kontinuierlich ab, so dass der KWK-Anteil an derselben automatisch zunimmt und - bereits durch die Sicherung des KWK-Bestands - rasch auf 25 Prozent anwachsen würde. Um den erheblichen KWK-Potenzialen und der zentralen Rolle der KWK im zukünftigen Energiesystem Rechnung zu tragen, müssen weiterhin 25 Prozent an der Gesamtstromerzeugung angestrebt werden.
- Der VKU begrüßt, dass das BMWi bereit ist, angesichts der verschlechterten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (insbesondere des niedrigen Strompreisniveaus) die Förderbedingungen für Neubau, Modernisierung und Nachrüstung von KWK-Anlagen zu verbessern. Allerdings sind die im Referentenentwurf genannten Zuschlagssätze immer noch zu niedrig, um wirksame Investitionsanreize auszulösen. Für Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 2 MW sieht der Entwurf nur 3,1 Cent/kWh vor. Nach Berechnungen des VKU wäre eine Zuschlagshöhe von 5 Cent /kWh erforderlich, damit Neubau, Modernisierung und Nachrüstung stattfinden können. Kohlebasierte KWK-Anlagen sollten nicht vollständig von der Förderung ausgeschlossen sein. Modernisierungen und Nachrüstungen sind auch bei steinkohlebasierten KWK-Anlagen sinnvoll und sollten daher gefördert werden.
- Der VKU findet es sehr positiv, dass eine Bestandsförderung eingeführt werden soll, um Stilllegungen von KWK-Anlagen und einen Rückgang der Fernwärmeversorgung zu verhindern. Umso bedauerlicher ist es, dass die Bestandsförderung auf Anlagen, deren Förderzeitraum gemäß KWKG abgelaufen ist, beschränkt werden soll. Gerade die in den letzten Jahren errichteten, modernen Gas-KWK-Anlagen sind in besonderer Weise schutzwürdig. Da sie noch erhebliche Kapitalkosten bedienen müssen, leiden sie verstärkt unter dem Strompreisrückgang und den sinkenden Einsatzstunden. Andererseits leisten sie aufgrund ihrer Effizienz und Flexibilität einen großen Beitrag für die Energiewende, so dass die Politik nicht sehenden Auges die Stilllegung solcher Anlagen in Kauf nehmen darf. Die Bestandsförderung sollte also auch Anlagen zuteil werden, die aktuell noch eine KWK-Förderung erhalten. Zudem sollte sie bei Erdgas-KWK 2 Cent/kWh (Referentenentwurf: 1,5 Cent/kWh) und bei Kohle-KWK 0,5 Cent/kWh (Referentenentwurf schließt Kohle-KWK aus) betragen. Sie sollte nicht auf Anlagen ab 2 MW beschränkt sein.
- Der vorgesehene Bonus für KWK-Anlagen, die bestehende Kohle-KWK-Anlagen ersetzen, sollte von 0,6 Cent/ kWh auf 1 Cent/kWh erhöht werden, um einen wirksamen Investitionsanreiz zu setzen. Ergänzend sollte eine Zusatzförderung für Netzausbaumaßnahmen, die infolge der Einbindung einer kohlesubstituierenden KWK-Anlage in ein Fernwärmenetz notwendig werden, eingeführt werden.
Neben diesen Kernforderungen hat der VKU viele weitere Änderungsvorschläge beim Bundeswirtschaftsministerium eingebracht. Diese können der Stellungnahme des VKU entnommen werden.
- vku -