Staatliche Beihilfen: Senkung der Nuklearabgabe für stromintensive Unternehmen in der Slowakei
06.07.2018 Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die von der Slowakei geplante Ermäßigung der Nuklearabgabe für bestimmte stromintensive Unternehmen mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme trägt zur Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen bei, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen.
Im Jahr 2006 hatte die Slowakei einen nationalen Nuklearfonds eingerichtet, aus dem die Stilllegung veralteter Kernkraftwerke finanziert werden sollte. Der Nuklearfonds wird aus einer von den Endverbrauchern gezahlten Abgabe gespeist.
Ab 2019 will die Slowakei bestimmten stromintensiven Unternehmen, die am internationalen Handel beteiligt sind, eine Ermäßigung der Nuklearabgabe gewähren - beispielsweise Unternehmen, die raffinierte Erdölerzeugnisse, Roheisen, Stahl, Ferrolegierungen oder Aluminium produzieren. Die Höhe der Ermäßigung hängt von der Stromintensität der Unternehmen ab. Die Ermäßigung wird den betreffenden Unternehmen einen Vorteil verschaffen, da diese folglich eine geringere finanzielle Belastung zu tragen haben als Unternehmen, die keine Ermäßigung erhalten.
Die Slowakei hat diese Maßnahme bei der Kommission zur Prüfung nach den EU-Beihilfevorschriften angemeldet. Die Kommission hat die Maßnahme auf der Grundlage des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geprüft, dem zufolge die Mitgliedstaaten die Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige fördern können.
Im Rahmen ihrer Prüfung stellte die Kommission fest, dass die Ermäßigung
- auf Unternehmen beschränkt ist, die in stromintensiven Branchen tätig und am internationalen Handel beteiligt sind;
- angemessen ist. Die Nuklearabgabe bildet eine solide Finanzierungsgrundlage für die sichere und rechtzeitige Stilllegung veralteter Kernkraftwerke in der Slowakei, und dank der Ermäßigung wird die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, die am internationalen Handel teilnehmen, nicht gefährdet.
Vor diesem Hintergrund hat die Kommission festgestellt, dass die von der Slowakei geplante Ermäßigung der Nuklearabgabe für stromintensive Unternehmen mit den Beihilfevorschriften im Einklang steht, da sie zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit der betreffenden Unternehmen beiträgt, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen.
- EU-KOM -