BNetzA startet Ausschreibung für Biomasseanlagen 2018
10.07.2018 Die Bundesnetzagentur hat die jährliche Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen eröffnet. Die Förderhöhen für Strom aus Biomasseanlagen ab einer Größe von 150 Kilowatt werden seit 2017 wettbewerblich ermittelt. Die niedrigsten Gebote erhalten den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist. Für diese Runde beträgt das Volumen 225.807 Kilowatt.
Gebote können bis zum 03.09.2018 eingereicht werden. Das Höchstgebot beträgt 14,73 Cent/kWh. Grundsätzlich gilt das Gebotspreisverfahren, wonach der Zuschlagswert dem jeweils angebotenen Preis entspricht. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine behördliche Genehmigung zur Errichtung der Anlage und deren Meldung an das Marktstammdatenregister. Auch bereits in Betrieb genommene Anlagen können an der Ausschreibung teilnehmen und sich um eine zehnjährige Anschlussförderung bewerben, wenn ihre restliche Förderdauer nach dem EEG weniger als acht Jahre beträgt. Eine Mindestgebotsgröße gibt es hierbei nicht. Gebote mit einer Größe von 150 Kilowatt oder weniger erhalten dabei den Preis des letzten noch bezuschlagten Gebots als Zuschlagswert. Der Höchstwert für Gebote für bestehende Anlagen beträgt in dieser Runde 16,73 Cent/kWh.
Nach der letzten Runde 2017 mit relativ wenig Wettbewerb um EEG-Zahlungen für Biomasseanlagen hofft Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, in diesem Jahr auf eine höhere Beteiligung. Eine detaillierte Beschreibung des Ausschreibungsverfahrens einschließlich der Besonderheiten für bestehende Biomasseanlagen, findet sich unter www.bundesnetzagentur.de/bioausschreibungen .
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