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Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission startet Sektoruntersuchung in Bezug auf Mechanismen zur Sicherung der Stromversorgung

29.04.2015 Die Europäische Kommission hat eine beihilferechtliche Sektoruntersuchung in Bezug auf die nationalen Maßnahmen eingeleitet, mit denen sichergestellt werden soll, dass jederzeit angemessene Stromerzeugungskapazitäten zur Verfügung stehen und Stromausfälle verhindert werden (sogenannte Kapazitätsmechanismen). Im Rahmen dieser Untersuchung wollen die EU-Wettbewerbshüter klären, ob diese Maßnahmen mit EU-Recht vereinbar sind.

Hierzu werden zunächst von den Mitgliedstaaten, die solche Kapazitätsmechanismen eingeführt haben oder deren Einführung erwägen (derzeit Belgien, Kroatien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, Polen, Portugal, Spanien und Schweden), Informationen gesammelt, damit insbesondere geprüft werden kann, ob sie eine ausreichende Stromversorgung gewährleisten, ohne dabei den Wettbewerb oder den Handel im EU-Binnenmarkt zu beeinträchtigen. Die Untersuchung ergänzt die Strategie der Kommission für die Energieunion, mit der ein vernetzter, integrierter und sicherer Energiemarkt in Europa geschaffen werden soll.

Immer mehr Mitgliedstaaten führen Kapazitätsmechanismen zur Förderung von Investitionen in Kraftwerke oder zur Schaffung von Anreizen zu deren Weiterbetrieb ein, um sicherzustellen, dass das Stromangebot jederzeit der Nachfrage entspricht. Die Kommission erkennt grundsätzlich an, dass diese staatlichen Maßnahmen unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sein können und hat dementsprechend in ihren Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen von 2014 erstmals Kriterien für die Prüfung festgelegt, ob Kapazitätsmechanismen mit den Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Danach müssen die Mitgliedstaaten vor allem nachweisen können, dass die Maßnahmen erforderlich sind. Zudem müssen sie sicherstellen, dass die Kapazitätsmechanismen so ausgestaltet sind, dass sie den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt nicht verzerren. Es dürfen beispielsweise nicht bestimmte Erzeuger oder Technologien übermäßig bevorzugt oder Barrieren errichtet werden, die den Stromfluss zwischen EU-Ländern behindern.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager betonte, neben dem berechtigten Interesse der nationalen Regierungen, eine ausreichende Stromversorgung zu gewährleisten, sei es in einigen Fällen zum Beispiel effizienter, in eine bessere Verbindung zwischen den Strom netzen der EU-Länder zu investieren, anstatt neue Kraftwerke zu bauen. Zudem sollen staatliche Maßnahmen zur Unterstützung von Investitionen in die Stromversorgung nicht bestimmte Erzeuger oder Technologien übermäßig bevorzugen. Vestager: »Mit dieser Sektoruntersuchung wird den Mitgliedstaaten die klare Botschaft übermittelt, dass bei der Einführung von Kapazitätsmechanismen die EU-Beihilfevorschriften einzuhalten sind, und zudem ein Beitrag zum Ziel der Kommission geleistet, in Europa eine echte Energieunion aufzubauen.«

- ha -

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