Bestätigung des Reservekraftwerksbedarfs durch die BnetzA
04.05.2015 Die BNetzA hat den Netzreservebedarf für die kommenden beiden Winterhalbjahre und für die Langfristperspektive 2019/2020 bestätigt, nachdem die Übertragungsnetzbetreiber Ende März ihre Systemanalyse und den daraus resultierenden Reservekraftwerksbedarf vorgelegt hatten:
- Für den Winter 2015/2016 beträgt der Reservekraftwerksbedarf mindestens 6.700 Megawatt.
- Im Jahr 2016/2017 beträgt der Reservekraftwerksbedarf mindestens 6.600 Megawatt.
- Für das Jahr 2019/2020 beträgt der Reservekraftwerksbedarf 1.600 Megawatt.
In den Wintern 2015/2016 und 2016/2017 kann sich, nach Mitteilung der BNetzA, der Reservebedarf nochmals um 1100 Megawatt erhöhen in Abhängigkeit davon, welche Reservekraftwerke verpflichtet werden können. Durch Veränderungen in der Erzeugungsstruktur und unzureichenden Netzausbau haben sich, laut BNetzA, die Netzüberlastungen verändert. Zu den bekannten Nord-Süd- Engpässen sind Engpässe in Richtung Süd-Osten hinzugekommen. Diese könnten durch günstig gelegene Reservekraft werke, beispielsweise in Polen, aufwandsärmer als durch Kraftwerke im Süden entlastet werden. Bei der Ermittlung des Reservebedarfs für das Jahr 2016/2017 wurde davon ausgegangen, dass die sogenannte Thüringer Strombrücke wie geplant in Betrieb ist. Bei der Reduzierung des Reserveleistungsbedarfs für das Jahr 2019/2020 ist die auf europäischer Ebene diskutierte Einführung von Engpassmanagementverfahren zwischen dem deutschen und österreichischen Übertragungsnetz berücksichtigt worden. Eine mögliche Limitierung der Stromexporte von Deutschland nach Österreich auf maximal 5,7 Gigawatt soll als Nebenfolge den Bedarf an Netzreserve auf 1,6 Gigawatt reduzieren. Ohne die Einführung eines Engpassmanagements läge der Reservebedarf, laut BNetzA, jedoch bei 6,1 Gigawatt.
Im Rahmen eines sog. »Dispatchs« wird täglich durch die Bundesnetzagentur für den Folgetag festgelegt, aus welchen Anteilen der verfügbaren Stromquellen (Wind, Wasser, Solar, Atom, Kohle oder Gas etc.) die Stromversorgung in Deutschland erfolgen soll. In Zeiten hoher Stromnachfrage und gleichzeitig hoher erneuerbarer Erzeugung ist zur Vermeidung von kritischen Situationen im Übertragungsnetz eine kurzfristige Änderung der Kraftwerkseinsätze nach Absprache mit den Übertragungsnetzbetreibern erforderlich. Kraftwerksbetreiber werden angewiesen, die Leistungen ihrer Kraftwerke zu steigern oder zu reduzieren (sog. »Redispatch-Maßnahmen«). Dieser sogenannte Redispatch wird zum Teil mittels am Markt agierender Kraftwerke und in Ergänzung durch in- und ausländische Reservekraftwerke erbracht.
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