Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Staatliche Beihilfen: EU Kommission genehmigt staatliche Förderung von 70 Mio.€ für Elektrobusse und Ladeinfrastruktur in Deutschland

26.02.2018 Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass deutsche Pläne zur Förderung des Erwerbs von Elektrobussen und Ladeinfrastruktur durch öffentliche Verkehrsbetriebe mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind. Die Beihilferegelung trägt nach Auffassung der Kommission zur Verringerung der CO2-Emissionen bei, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verzerren.

Die Beihilferegelung sieht ein Förderungsvolumen von 70 Mio. € zur Unterstützung öffentlicher Verkehrsbetriebe vor. Die bis 2021 geltende Regelung dient der Deckung der Mehrkosten für

  • den Erwerb elektrisch betriebener bzw. aufladbarer Hybridbusse anstelle herkömmlicher Dieselbusse und
  • für den Aufbau der für den Betrieb dieser Busse erforderlichen Ladeinfrastruktur.

Nach Auffassung der Kommission, wird diese staatliche Förderregelung den Busunternehmern einen Anreiz bieten, mehr in diese Art von Fahrzeugen und die erforderliche Ladeinfrastruktur zu investieren.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager stellte dementsprechend fest: »Diese Regelung ist ein weiteres positives Beispiel für Maßnahmen gegen die Erderwärmung. Im Einklang mit den EU-Umweltzielen wird sie öffentlichen Verkehrsbetrieben einen Anreiz geben, in emissionsarme oder emissionsfreie Fahrzeuge zu investieren, mit dem klaren Ziel, die CO2-Emissionen zu senken und die Luftqualität zu verbessern.«

Die Maßnahme soll zu einem stärkeren Einsatz von Elektrobussen in Deutschland und dadurch, insbesondere in den Städten, sinkenden CO2- und Luftschadstoffemissionen beitragen. Darüber hinaus müssen die öffentlichen Verkehrsbetriebe sicherstellen, dass ihre Elektro- und Plug-in-Hybridbusse mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen betrieben werden. Die Maßnahme steht auch im Einklang mit der Europäischen Strategie für emissionsarme Mobilität, da sie insbesondere den Umstieg auf emissionsfreie Fahrzeuge in Ballungsgebieten und die Schaffung eines Marktes für solche Fahrzeuge unterstützt. Vor diesem Hintergrund wird diese Förderungsmaßnahme die Erfüllung der Zusage im Übereinkommen von Paris, die Emissionen in der EU bis 2030 um mindestens 40% zu senken, erleichtern.

Auf der Grundlage dieser Erwägungen kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Nutzen des deutschen Vorhabens im Hinblick auf EU-Umweltziele eindeutig größer ist als etwaige beihilfebedingte Wettbewerbsverfälschungen. Insofern konnte die Beihilferegelung nach den EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen genehmigt werden.

- ha -

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche